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Explosionsschutzprüfung - Still Rx20-14C Originalbetriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis
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Sicherheitstechnische Prüfungen
Explosionsschutzprüfung
 GEFAHR
Explosionsgefahr!
Der Betreiber (siehe die „Definition der
verantwortlichen Personen - Betreiber")
ist laut Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) für seine Arbeitsmittel ver-
antwortlich. Er hat für die ordnungsge-
mäße Durchführung von Prüfungen und
Instandsetzungen zu sorgen.
Jeder Stapler für den Einsatz in explosionsge-
fährdeten Bereichen muss regelmäßig nach
FEM 4.004 geprüft werden, siehe Kapitel „Re-
gelmäßige Sicherheitsüberprüfung des Stap-
lers".
Eine wiederkehrende Prüfung für Stapler,
die in explosionsgefährdeten Bereichen ein-
gesetzt werden, muss gemäß Betriebssicher-
heitsverordnung alle drei Jahre durch eine
befähigte Person erfolgen, siehe auch „Defi-
nition der verantwortlichen Personen - Befä-
higte Person". STILL als Hersteller empfiehlt
jedoch, diese Prüfung jährlich durchzuführen.
Bei harten Einsatzbedingungen muss das In-
tervall reduziert werden.
Ein Prüfprotokoll anlegen. Die Ergebnisse der
Prüfung mindestens bis zur übernächsten Prü-
fung aufbewahren.
Der Termin wird durch einen Aufkleber am
Stapler angezeigt.
– Die wiederkehrende Explosionsschutzprü-
fung des Staplers ausführen lassen.
– Die Richtlinien für Prüfarbeiten am Stapler
gemäß FEM 4.004 beachten.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln
muss der Betreiber sorgen.
– Den autorisierten Service verständigen.
– Die nationalen Vorschriften des Einsatz-
lands beachten!
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56368011530 DE - 06/2024  -  07
-Prüfung
wurde durchgeführt
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Sicherheit
6036_003-056

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