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Still RX20-14C Originalbetriebsanleitung Seite 52

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Einsatz des Staplers
E 2-Bereiche, in denen Explosivstoffe:
konstruktionsbedingt oder verfahrensbe-
dingt mit Anlagen bzw. Betriebsmitteln nicht
in Berührung kommen,
als Staub, Dampf, Kondensat, Sublimat
oder in anderen Zustandsformen nur gele-
gentlich auftreten können.
E 3-Bereiche, in denen Explosivstoffe:
konstruktionsbedingt oder verfahrensbe-
dingt mit Anlagen bzw. Betriebsmitteln nicht
in Berührung kommen,
als Staub, Dampf, Kondensat, Sublimat
oder in anderen Zustandsformen weder
konstruktionsbedingt noch verfahrensbe-
dingt auftreten können, z. B. Versandverpa-
ckungen und andere geschlossene Verpa-
ckungen.
Zoneneinstufung der Bereiche C0 nach
„CEI 64-2" in Italien
Um den Stapler in Bereichen mit Explosi-
onsgefahr verwenden zu können, wurde er
auf Basis der italienischen Rechtsvorschrift
„CEI 64-2" modifiziert.
– Für weiterführende Informationen zu den
Bereichen und Randbereichen, siehe die
italienische Rechtsvorschrift „CEI 64-2".
Zone C0Z0
Als C0Z0 gelten Fabrikhallen, Speicher-
tanks oder Rohrleitungen, die für die Verar-
beitung explosiver Stoffe geeignet sind.
Zone C0Z1
Als C0Z1 gelten Bereiche, in deren Umge-
bungsluft sich im Normalbetrieb Pulverrück-
stände oder Dämpfe vorhandener explosi-
ver Stoffe befinden können. Hierzu zählen:
○ Randbereiche von C0CP1, es sei denn,
die unter „2.4.03 a)" behandelten Umstände
sind gegeben.
○ In Innenbereichen die Bereiche mit A0-
Öffnungen in Umgebungen, die als C0Z1
klassifiziert sind, durch das Vorhandensein
von C0P1.
Zone C0Z2
Als C0Z2 gelten Bereiche, in deren Um-
gebungsluft im Normalbetrieb der Anla-
ge kurzzeitig und nur in Ausnahmefällen
mit guten Gründen Pulverrückstände oder
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56368011530 DE - 06/2024  -  07
Vorwort

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