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Definition der verantwortlichen Personen
Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Um-
●
feld der anstehenden Prüfung des Flurför-
derzeugs und eine angemessene Weiterbil-
dung sind unabdingbar.
Die befähigte Person muss Erfahrung über
die Durchführung der anstehenden Prüfung
oder vergleichbarer Prüfungen gesammelt
haben. Außerdem muss sie über Kenntnis-
se zum Stand der Technik hinsichtlich des
zu prüfenden Flurförderzeugs und der zu
betrachtenden Gefährdungen verfügen.
Ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet
●
der Flurförderzeuge, die zum Einsatz in ex-
plosionsgefährdeten Bereichen umgerüstet
wurden.
Ein Befähigungsnachweis nach der Norm
●
„DIN EN 60079-17:2014-10" und eine Schu-
lung auf Neuerungen, spätestens nach zwei
Jahren.
Eine mindestens einjährige Erfahrung mit
●
der Herstellung, dem Zusammenbau oder
der Instandhaltung der Anlagen oder Anla-
genkomponenten im Sinn von §1 Abs. 2
Nr. 3 der BetrSichV.
Eine mindestens einjährige Erfahrung
●
mit der Herstellung oder Instandsetzung
von Geräten, Schutzsystemen oder Sicher-
heits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen
im Sinn des Artikels 1 der Richtlinie
2014/34/EU.
Verfügen über die erforderlichen Kenntnis-
●
se des Explosionsschutzes sowie der rele-
vanten technischen Regelungen und Aktua-
lisieren dieser Kenntnisse.
Die befähigte Person darf an Flurförderzeugen
der Firma STILL arbeiten, die von Miretti um-
gerüstet wurden.
Fahrer
Dieser Stapler darf nur von Personen gefah-
ren werden, die nachfolgende Punkte erfüllen:
Der Fahrer muss:
physisch und psychisch in der Lage sein,
●
den Stapler verkehrssicher zu führen,
mindestens 18 Jahre alt sein,
●
im Führen von Flurförderzeugen ausgebil-
●
det sein,
dem Betreiber oder dessen Beauftragten
●
seine Fähigkeiten im Fahren und Handha-
ben von Lasten nachgewiesen haben,
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Sicherheit