Vorwort
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Person
„Betreiber" beachten!
Zusammenhang zwischen Zonen und
Gerätekategorien für Flurförderzeuge
Zone 1 – Kategorie 2G
●
Der Einsatz ist in Bereichen erlaubt, in de-
nen eine gefährliche explosionsfähige At-
mosphäre durch Gase, Dämpfe, Nebel bei
normalem Betrieb gelegentlich auftritt.
Zone 21 – Kategorie 2D
●
Der Einsatz ist in Bereichen erlaubt, in de-
nen eine gefährliche explosionsfähige At-
mosphäre durch Stäube bei normalem Be-
trieb gelegentlich auftritt.
Zone 1 und Zone 21 – Kategorie 2GD
●
Der Einsatz ist in Bereichen erlaubt, in de-
nen eine gefährliche explosionsfähige At-
mosphäre durch Gase, Dämpfe, Nebel oder
Stäube bei normalem Betrieb gelegentlich
auftritt.
Zone 2 – Kategorie 3G
●
Der Einsatz ist in Bereichen erlaubt, in de-
nen eine gefährliche explosionsfähige At-
mosphäre durch Gase, Dämpfe, Nebel bei
normalem Betrieb selten auftritt.
Zone 22 – Kategorie 3D
●
Der Einsatz ist in Bereichen erlaubt, in de-
nen eine gefährliche explosionsfähige At-
mosphäre durch Stäube bei normalem Be-
trieb selten auftritt.
Zone 2 und Zone 22 – Kategorie 3GD
●
Der Einsatz ist in Bereichen erlaubt, in de-
nen eine gefährliche explosionsfähige At-
mosphäre durch Gase, Dämpfe, Nebel oder
Stäube bei normalem Betrieb selten auftritt.
Stapler mit Zulassung zur Zone 1 sind auto-
matisch auch für die Zone 2 zugelassen. Stap-
ler mit Zulassung zur Zone 21 sind automa-
tisch auch für die Zone 22 zugelassen.
56368011530 DE - 06/2024 - 07
Einsatz des Staplers
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