Sicherheit
Prüfung der elektrischen Anlage
GEFAHR
Explosionsgefahr!
Für den Einsatz in explosionsgefährde-
ten Bereichen werden Stapler für be-
stimmte Explosionsgruppen, Kategorien
und Temperaturbereiche gebaut. Stap-
ler, die nicht den Explosionsschutzbe-
stimmungen entsprechen, können inner-
halb explosionsgefährdeter Bereiche zur
Explosion der umgebenden Atmosphäre
führen.
– Nur Stapler einsetzen, deren elektri-
sche Anlage den gültigen Explosions-
schutzrichtlinien entspricht.
– Den ordnungsgemäßen Zustand der
elektrischen Anlage von Staplern
in explosionsgefährdeten Betriebs-
stätten durch eine befähigte Person
kontinuierlich überwachen lassen.
– Die Explosionsschutzbestimmungen
beachten.
Der Umfang der Prüfungen ist in den Be-
schreibungen des „Werkstatt-Handbuchs" ent-
halten.
Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist
ein Prüfbuch zu führen.
– Die Anlagenprüfung nur durch eine befähig-
te Person durchführen lassen.
– Die nationalen Vorschriften des Einsatz-
lands beachten.
Isolationsprüfung
Die Isolierung des Staplers muss einen aus-
reichenden Isolationswiderstand haben. Da-
rum muss mindestens einmal jährlich im Zuge
der FEM-Prüfung eine Isolationsprüfung nach
DIN EN 1175 und DIN 43539, VDE 0117 und
VDE 0510 durchgeführt werden.
Die Isolationsprüfung muss mindestens die in
den folgenden beiden Tabellen angeführten
Prüfwerte ergeben.
– Für die Isolationsprüfung an den autorisier-
ten Service wenden.
56368011530 DE - 06/2024 - 07
Sicherheitstechnische Prüfungen
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