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Einsatz des Staplers
T2
T3
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– Vor der Einfahrt in durch explosionsgefähr-
liche Stoffe gefährdete Bereiche, die gefor-
derten Voraussetzungen zum Einfahren mit
den Angaben auf dem Fabrikschild verglei-
chen.
Befördern von Explosivstoffen
– Das Befördern von Explosivstoffen nach
den Betriebsanweisungen des Explosivs-
toffbetriebs und des Einsatzorts vorsichtig
und umsichtig durchführen.
Folgende Beanspruchungen des Explosivs-
toffs vermeiden:
Stoßen
●
Schlagen
●
Reiben
●
Schleifen
●
Werfen
●
Explosivstoffe nur in versandmäßiger Ver-
packung oder in allseitig dichten und ge-
schlossenen Behältnissen befördern. Dies
gilt nicht für Gegenstände mit Explosivstoff,
die nach den nationalen, gefahrgutrechtlichen
Vorschriften auch unverpackt zur Beförderung
zugelassen sind.
– Die nationalen Vorschriften des Einsatz-
lands beachten.
Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme bezeichnet die erstmalige
bestimmungsgemäße Verwendung des Stap-
lers.
Die notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme
variieren je nach Modell und Ausstattung des
Staplers. Diese Schritte erfordern Vorberei-
tungs- und Einstellarbeiten, die vom Betrei-
ber nicht durchgeführt werden können. Siehe
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> 300 °C bis 450 °C
> 200 °C bis 300 °C
> 135 °C bis 200 °C
> 100 °C bis 135 °C
> 85 °C bis 100 °C
56368011530 DE - 06/2024 - 07
Vorwort
300 °C
200 °C
135 °C
100 °C
85 °C