1
Einsatz des Staplers
GEFAHR
Explosionsgefahr durch Arbeiten am
Stapler innerhalb durch explosionsge-
fährliche Stoffe gefährdeter Bereiche!
Arbeiten am Stapler innerhalb durch
explosionsgefährliche Stoffe gefährdeter
Bereiche können zur Explosion der um-
gebenden Atmosphäre führen.
– Alle Arbeiten am Stapler nur au-
ßerhalb durch explosionsgefährliche
Stoffe gefährdeten Bereichen ausfüh-
ren.
– Ggf. den Sicherheitsbeauftragten in-
formieren.
Solche Arbeiten sind z. B.:
Batteriewechsel und -ladung,
●
Wartung und Reparatur,
●
Einstellungen und Sicherheitsprüfung,
●
Umbauten und Nachrüstungen,
●
Transport und Verladung.
●
– Die nationalen Vorschriften des Einsatz-
lands beachten.
Befördern von Explosivstoffen
– Das Befördern von Explosivstoffen nach
den Betriebsanweisungen des Explosivs-
toffbetriebs und des Einsatzorts vorsichtig
und umsichtig durchführen.
Folgende Beanspruchungen des Explosivs-
toffs vermeiden:
Stoßen
●
Schlagen
●
Reiben
●
Schleifen
●
Werfen
●
Explosivstoffe nur in versandmäßiger Ver-
packung oder in allseitig dichten und ge-
schlossenen Behältnissen befördern. Dies
gilt nicht für Gegenstände mit Explosivstoff,
die nach den nationalen, gefahrgutrechtlichen
Vorschriften auch unverpackt zur Beförderung
zugelassen sind.
24
56368011530 DE - 06/2024 - 07
Vorwort