Vorwort
GEFAHR
Explosionsgefahr!
Der Stapler darf nicht in feuer- oder
explosionsgefährdeten Bereichen betrie-
ben werden, die nicht seiner Klassifizie-
rung entsprechen.
Der Stapler darf nicht in Korrosion verur-
sachenden oder stark staubhaltigen Be-
reichen betrieben werden, die nicht sei-
ner Klassifizierung entsprechen.
Die Angaben auf dem Fabrikschild sind
verbindlich!
Der Stapler darf nach Richtlinie
2014/34/EU nicht verwendet werden in:
Bereichen der Gerätegruppe I, d. h. im
●
Bergbau (unter Tage),
Bereichen der Gerätegruppe III, d. h.
●
zum Verwenden in explosionsgefährdeten
Staubatmosphären,
Bereichen der Zone 0 und 20,
●
Bereichen der Zonen, die nicht eindeutig
●
durch die Angaben auf dem Fabrikschild
freigegeben sind,
Bereichen der Temperaturklassen, die nicht
●
durch die Angabe auf dem Fabrikschild frei-
gegeben sind,
Explosionsgefährdeten Bereichen zum
●
Schleppen von Anhängern, wenn keine
explosionsgeschützte Anhängevorrichtung
und keine explosionsgeschützten Anhänger
verwendet werden.
HINWEIS
Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen
siehe Abschnitt „Grundsätzliches zum Einsatz
in explosionsgefährdeten Bereichen".
Unzulässige Verwendung: Ein-
satz in durch explosionsgefährli-
che Stoffe gefährdete Bereichen
Jede Gefährdung durch unzulässige Verwen-
dung ist ein durch den Betreiber oder Fahrer
und nicht durch den Hersteller zu vertretender
Sachverhalt.
56368011530 DE - 06/2024 - 07
Einsatz des Staplers
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