Vorwort
Die Böden müssen eine ausreichende Tragfä-
higkeit haben (Beton, Asphalt) und eine raue
Oberfläche besitzen. Die Fahrwege, Arbeits-
bereiche und Gangbreiten müssen den Anga-
ben dieser Betriebsanleitung entsprechen, sie-
he den Abschnitt „Fahrwege" im Kapitel „Fah-
ren".
Steigungen und Gefälle können unter Einhal-
tung der festgelegten Daten und Angaben be-
fahren werden.
Der Stapler ist für den Innen- und Außenein-
satz von tropischen bis zu nordischen Län-
dern geeignet (Temperaturbereich −10 °C bis
+40 °C).
Der Stapler ist nicht für den Dauerbetrieb im
Kühlhaus konzipiert. Kühlhäuser dürfen nur
kurzzeitig befahren werden.
Der Betreiber muss für den entsprechenden
Einsatzfall des Staplers für ausreichenden
Brandschutz in der Umgebung des Staplers
sorgen. Je nach Einsatzfall für zusätzlichen
Brandschutz am Stapler sorgen. Im Zweifels-
fall die zuständige Aufsichtsbehörde fragen.
HINWEIS
Die Definition der verantwortlichen Person
„Betreiber" beachten!
Durch explosionsgefährliche Stoffe gefährde-
te Bereiche werden nach den national gülti-
gen Vorschriften, Richtlinien oder Regeln ein-
geteilt.
Bereichseinteilung nach „BGR 123" in
Deutschland
Der Betreiber muss die Bereichseinteilung
entsprechend der Norm „DIN VDE 0166 - Er-
richten elektrischer Anlagen in durch explosi-
onsgefährliche Stoffe gefährdeten Bereichen"
vornehmen.
E 1-Bereiche, in denen Explosivstoffe:
konstruktionsbedingt oder verfahrensbe-
●
dingt mit Anlagen bzw. Betriebsmitteln in
Berührung kommen,
als Staub, Dampf, Kondensat, Sublimat
●
oder in anderen Zustandsformen in beach-
tenswertem Umfang auftreten können.
56368011530 DE - 06/2024 - 07
Einsatz des Staplers
1
35