Vorwort
zum Befördern von Explosivstoffen umge-
rüstet sind.
HINWEIS
Erläuterungen zu den einzelnen Bereichen
siehe Abschnitt „Grundsätzliches zum Einsatz
in durch explosionsgefährliche Stoffe gefähr-
deter Bereiche".
Einsatzort: Einsatz in explosi-
onsgefährdeten Bereichen
GEFAHR
Explosionsgefahr beim Einsatz in ex-
plosionsgefährdeten Bereichen!
Der Stapler darf nur in den explosions-
gefährdeten Bereichen betrieben wer-
den, für die er auch zugelassen ist.
– Den Einsatzbereich durch Abgleich
mit den Angaben auf dem Fabrik-
schild sicherstellen.
– Wenn der Einsatzbereich nicht ein-
deutig ist, den Sicherheitsbeauftrag-
ten fragen.
GEFAHR
Explosionsgefahr beim Streifen von Einrichtungen!
Wenn leitende Komponenten des Staplers in Be-
rührung mit flexiblen Türen oder Streifenvorhängen
kommen, können sie sich gefährlich elektrostatisch
aufladen.
– Elektrostatische Aufladung vermeiden.
GEFAHR
Explosionsgefahr beim Einsatz ohne ableitfähigen
Boden!
Der Stapler darf nur in explosionsgefährdeten Berei-
chen mit ableitfähigen Fußböden betrieben werden.
– Elektrostatische Aufladung vermeiden.
HINWEIS
Informationen zu den Anforderungen an lei-
tende oder ableitfähige Fußböden können
dem Leitfaden bezüglich elektrostatischer Ge-
fährdungen „CLC/TR 60079-32-1" entnommen
werden.
56368011530 DE - 06/2024 - 07
Einsatz des Staplers
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