2
Restrisiko
VORSICHT
Unkenntnis des Gefahrenpotenzials eines Staplers
kann zu schweren Unfällen führen!
Alle Personen, die sich im Bereich des Staplers auf-
halten, müssen auf die Gefahren hingewiesen wer-
den, die durch den Einsatz des Staplers entstehen.
Ergänzend wird auf weitere Sicherheitsvorschriften in
dieser Betriebsanleitung hingewiesen.
– Personen im Bereich des Staplers auf mögliche
Gefahren hinweisen.
Die Gefahren können sein:
Austritt von Betriebsstoffen durch Undichtig-
●
keit, Bruch von Leitungen und Behältern
u. Ä.,
Unfallgefahr beim Fahren durch ungünstige
●
Bodenverhältnisse wie Gefälle, Glätte, Un-
ebenheit oder schlechte Sicht etc.,
Stürzen, Stolpern u. Ä. beim Bewegen auf
●
dem Stapler, insbesondere bei Nässe, bei
ausgetretenen Betriebsstoffen oder vereis-
ten Oberflächen,
Feuer- und Explosionsgefährdung durch
●
Batterien, elektrische Spannung und stati-
sche Entladung über die Kleidung,
Funkenbildung beim Anstoßen von Teilen
●
des Staplers (Hubgerüst, Rahmen, Heckge-
wicht) an äußere Gebäudeteile (Tore, Re-
gale u. Ä.),
menschliches Fehlverhalten durch Nichtbe-
●
achtung der Sicherheitsvorschriften,
Verwendung von nicht zugelassenen Be-
●
leuchtungseinrichtungen in explosionsge-
fährdeten Bereichen,
nicht beseitigte Gewaltschäden oder schad-
●
hafte und verschlissene Komponenten,
mangelnde Wartung und Prüfung,
●
Verwendung falscher Betriebsstoffe,
●
Überschreiten von Prüfintervallen.
●
Wenn der Betreiber diese Vorgaben fahrlässig
oder vorsätzlich missachtet, und führt dies zu
einem Unfall mit dem Stapler, ist der Herstel-
ler von der Haftung befreit.
Standsicherheit
Die Standsicherheit des Staplers ist nach
dem Stand der Technik geprüft worden
und bei einer bestimmungsgemäßen und ord-
nungsgemäßen Verwendung des Staplers
64
56368011530 DE - 06/2024 - 07
Sicherheit