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Buderus Logano plus GB145 Planungsunterlage Für Den Fachmann Seite 71

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10.6.2
Raumluftabhängiger Betrieb
Unzulässige Aufstellräume
In notwendigen Treppenräumen (z. B. Fluchtwege), in
Räumen mit notwendigen Treppenräumen und
Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren dürfen
Heizungsanlagen nicht aufgestellt werden. Das gilt nicht
in Gebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2.
In Räumen oder Raumteilen, in denen Ex-Schutz
gefordert ist, dürfen ebenfalls keine Öl-Heizkessel
installiert werden.
Bei raumluftabhängigem Betrieb sind zusätzlich
folgende Aufstellorte nicht zulässig
• Aufstellräume, aus denen Ventilatoren Luft ansaugen
– Ausnahme
Der Aufstellraum hat ausreichende Öffnungen ins
Freie
– Der Ventilator der Lüftungsanlage beeinflusst nicht
die Verbrennungsluftzufuhr und Abgasführung des
Öl-Brennwertkessels
• Räume mit offenen Kaminen ohne eigene Verbren-
nungsluftzufuhr sowie Räume, die mit den Kamin-
räumen innerhalb einer Nutzungseinheit in
Verbindung stehen
– Ausnahme
Kamine gemäß DIN 18895-1 bis 18895-3 mit
Kamineinsätzen oder -kassetten mit selbst-
schließenden Türen (Bauart A1 oder C1)
– Kaminöfen gemäß DIN 18891 mit selbstschließen-
den Türen (Bauart 1)
– Die Betriebssicherheit des Öl-Brennwertkessels
kann vom Betrieb offener Kamine nicht gefährdet
werden
Bedingungen an Aufstellräume
Heizkessel der Bauart B
23P
müssen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie
führende Lüftungsöffnung von mindestens 150 cm
zwei Öffnungen von je 75 cm
mit strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten
haben.
Für jedes über 50 kW Gesamt-Nennwärmeleistung
hinausgehende Kilowatt sind zusätzlich je 2 cm
erforderlich.
Drahtnetze oder Gitter dürfen den erforderlichen
Querschnitt nicht vermindern.
Heizkessel der Bauart B
33
ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden
kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden,
wenn die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr und
ordnungsgemäße Abgasabführung sichergestellt ist
(Raumluftverbund nach TRÖL, Abschnitt 5.4.2.3).
Logano plus GB145 – 6 720 807 749 (2014/12)
(alte Benennung B
)
23
2
oder
2
oder Leitungen ins Freie
2
dürfen in Räumen mit oder
Aufstellraum bei Nennwärmeleistung
Für den raumluftabhängigen Betrieb des Öl-Brennwert-
kessels Logano plus GB145 mit Nennwärmeleistungen
bis 100 kW ist kein besonderer Aufstellraum erforder-
lich.
Der Aufstellraum muss Lüftungsöffnungen ins Freie mit
folgenden Querschnitten aufweisen:
2
50 kW: 1 × 150 cm
50 kW: Die Lüftungsöffnungen müssen mindestens
2
150 cm
zuzüglich 2 cm
Gesamt-Nennwärmeleistung hinausgehende Kilowatt
betragen.
Möglich in Aufenthaltsräumen von Menschen ist
jedoch die Installation des Öl-Brennwertkessels
Logano plus GB145 in Verbindung mit dem Bausatz
GA-X (Geräteart B
). Die Kesselleistung der genannten
33
Öl-Brennwertkessel liegt unter 35 kW und bei der Luft-
Abgas-Führung mit Bausatz GA-X können keine Abgase in
den Aufstellraum gelangen, weil die Abgasleitung im
Aufstellraum verbrennungsluftumspült ist. Allerdings
muss die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr über
einen Verbrennungsluftverbund sichergestellt sein.
Der Aufstellraum muss bei raumluftabhängigem Betrieb
folgende Anforderungen erfüllen:
• Der Aufstellraum darf nicht für andere Zwecke
genutzt werden, außer
– für die Einführung von Hausanschlüssen,
einschließlich der Absperr-, Regel- und Mess-
einrichtungen
– für die Aufstellung von Feuerstätten für flüssige
Brennstoffe, Wärmepumpen, Blockheizkraft-
werken oder ortsfesten Verbrennungsmotoren
– für die Lagerung von Brennstoffen
• Im Aufstellraum dürfen keine Öffnungen zu anderen
Räumen, außer Öffnungen für Türen sein.
• Die Türen des Aufstellraums müssen dicht und selbst-
schließend sein.
• Der Aufstellraum muss gelüftet werden können.
Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe darf die Nenn-
wärmeleistung 50 kW nicht überschreiten. Wenn das der
Fall ist, müssen die baurechtlichen Anforderungen an
Heizräume erfüllt werden.
Abgassysteme
100 kW
2
oder 2 × 75 cm
2
für jedes über 50 kW
10
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