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Buderus Logano plus GB145 Planungsunterlage Für Den Fachmann Seite 70

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10
Abgassysteme
10.6
Allgemeine Anforderungen an den
Aufstellraum
Gemäß den Vorschriften muss sich vor Beginn der
Arbeiten an der Abgasanlage das Vertragsinstallations-
unternehmen mit dem zuständigen Bezirksschornstein-
feger (BSM) absprechen oder die Installation dem BSM
schriftlich anzeigen.
Der Aufstellraum muss Umgebungstemperaturen größer
5°C und kleiner 35 °C gewährleisten und frostsicher
sein.
Dabei sind die jeweiligen Landesvorschriften,
insbesondere die Feuerwiderstandsanforderungen,
zu beachten.
In der Regel ist kein besonderer Aufstellraum erforder-
lich. Durch die Verwendung geeigneter Abgassysteme
lässt sich der Öl-Heizkessel in fast allen Nutzräumen
installieren.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogen-
verbindungen oder andere aggressive Bestandteile ent-
hält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und die
Wärmetauscherflächen beschädigt werden.
Halogenverbindungen sind in Sprühdosen, Verdünnern,
Reinigungs-, Entfettungs- und Lösungsmitteln enthalten
und wirken stark korrosiv.
Die Verbrennungsluftzuführung ist so zu konzipieren,
dass z. B. keine Abluft von Waschmaschinen, Wäsche-
trocknern, chemischen Reinigungen oder Lackierereien
angesaugt wird.
Leicht entzündliche sowie explosive
Materialien oder Flüssigkeiten dürfen nicht
in der Nähe des Öl-Brennwertkessels
gelagert oder verwendet werden.
Die maximale Oberflächentemperatur des Öl-Brennwert-
kessels und der Abgasleitung beträgt weniger als 85 C°.
Daher sind keine Mindestabstände zu brennbaren Bau-
stoffen erforderlich (
TRÖL, Abschnitt 6.3.2)
Alle Wartungen können von vorn ausgeführt werden.
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10.6.1
Raumluftunabhängiger Betrieb
Unzulässige Aufstellräume
Folgende Räume sind als Aufstellräume für den Betrieb
der Öl-Brennwertkessel nicht zulässig
• Treppenräume
– Ausnahme
Gebäude mit geringer Höhe und nicht mehr als
zwei Wohnungen
• Allgemein zugängliche Flure, die als Rettungswege
dienen
• Räume, in denen sich leicht entzündliche Stoffe in
solcher Menge befinden oder entstehen können, dass
eine Entzündung eine besondere Gefahr darstellt
• Räume, in denen sich explosionsfähige Stoffe
befinden oder in denen solche entstehen können
– Ausnahme
Raumluftunabhängiger Betrieb des Öl-Brennwert-
kessels Logano plus GB145 RLU als Garagen-
feuerstätte
Aufstellen unter Dach
Bei der Aufstellung des Öl-Brennwertkessels Logano
plus GB145 im Dachgeschoss sind folgende Punkte
sicherzustellen:
• Gemäß FeuVO (Feuerungsverordnung) ist die
Aufstellung des Öl-Brennwertkessels Logano plus
GB145 in einer öldichten Wanne erforderlich
• Bei Druckpumpenaggregaten, die parallel zum
Brenner geschaltet werden, kann für den elektrischen
Anschluss am Brenner der Adapter für das Antiheber-
Magnetventil eingesetzt werden
• Bei Förderdrücken des Pumpenaggregats über
0,5 bar am Brenner muss ein Öldruckminderer vor
dem Anschluss der Ölleitung am Kessel eingebaut
werden. Einstellung: < 0,5 bar
• Ab einer Förderhöhe (Saughöhe) > 3 m ist ein
Ölförderaggregat zu installieren
• Bei Ölförderaggregaten, die mit Überdruck
(Aufstellung im Kellerraum) installiert werden, sind
die Ölleitungen in einem Schutzrohr unterzubringen
Aufstellraum bei Nennwärmeleistung
Für den raumluftunabhängigen Betrieb des Öl-Brenn-
wertkessels Logano plus GB145 ist kein besonderer
Aufstellraum erforderlich. Zusätzliche Maßnahmen zur
Verbrennungsluftzufuhr sind nicht erforderlich.
Weiterhin sind keine Anforderungen an die Größe des
Aufstellraums einzuhalten, da die Abgassysteme der
Öl-Brennwertkessel die Kennzeichnung „X", erhöhte
Dichtheit, erfüllen.
Die Öl-Brennwertkessel Logano plus können bei raum-
luftunabhängigem Betrieb bis 100 kW auch in Aufent-
haltsräumen von Menschen installiert werden.
Logano plus GB145 – 6 720 807 749 (2014/12)
100 kW

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