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Abgasanlagen Für Den Raumluftabhängigen; Betrieb; Grundsätzliche Hinweise Für Den Raumluftabhängigen Betrieb; Vorschriften - Buderus Logamax plus GB182i-14 Planungsunterlage

Inhaltsverzeichnis

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Abgasanlagen für den raumluftabhängigen Betrieb
9
Abgasanlagen für den raumluftabhängigen Betrieb
9.1
Grundsätzliche Hinweise für den raum-
luftabhängigen Betrieb
9.1.1

Vorschriften

Gemäß den Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008 muss sich vor Beginn der Arbeiten an
der Abgasanlage das Vertragsinstallationsunternehmen
mit dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister
(BSM) absprechen oder die Installation dem BSM
schriftlich anzeigen. Die jeweiligen Landesvorschriften
(z. B. Feuerungsverordnungen) sind hierbei zu beachten.
Es ist empfehlenswert, sich die Beteiligung des BSM
schriftlich bestätigen zu lassen.
Gas-Feuerstätten müssen innerhalb desselben
Geschosses, in dem sie aufgestellt sind, an die Abgasan-
lage angeschlossen werden.
Wichtige Normen, Verordnungen, Vorschriften und Richt-
linien für die Bemessung und Ausführung der Abgasanla-
ge sind
• EN 15502
• EN 677
• DIN-EN 13384-1 und DIN-EN 13384-2
• DIN 18160-1 und DIN 18160-5
• Technische Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008
• Landesbauordnung (LBO)
• Muster-Feuerungsverordnung (MuFeuVO)
• Feuerungsverordnung (FeuVO) des jeweiligen
Bundeslandes
9.1.2

Systemzertifizierung

Die Abgasleitungen der Buderus-Bausätze GA, ÜB-Flex
mit GA, GA-X mit GA-K, ÜB-Flex mit GA-X und GA-K, der
Bausätze der Abgaskaskade, GA-X mit LAS-K zum An-
schluss an eine feuchteunempfindliche Abgasanlage
(LAS-Mehrfachbelegung) und GN sind gemeinsam mit
dem Gas-Brennwertgerät Logamax plus GB182i (K) für
den raumluftabhängigen Betrieb systemzertifiziert.
Diese Systemzertifizierung entspricht der Gas-Geräte-
richtlinie 90/396/EWG sowie den Normen EN 15502 und
EN 677. Die gemeinsame Zulassung des Buderus-Bausat-
zes mit dem Gerät ist durch die entsprechende
CE-Nummer dokumentiert. Die CE-Nummer ist in der
Planungsunterlage zum jeweiligen Gas-Brennwertgerät
angegeben. Eine zusätzliche CE-Zulassung der Abgasan-
lage ist nicht erforderlich.
Die Einsatzgrenzen der Buderus-Bausätze für den raum-
luftabhängigen Betrieb des Logamax plus GB182i (K)
wurden im Rahmen der Systemzertifizierung ermittelt.
Spezielle Festlegungen für die Ausführung der jeweiligen
Abgasleitung bzw. Luft-Abgasleitung, die maximal zuläs-
sige Gesamtbaulänge der Abgasleitung und die Anzahl
der Umlenkungen in der Abgasleitung sind auf Seite 85
bis Seite 90 zusammengefasst.
Eine Berechnung der Abgasanlage nach DIN-
EN 13384-1/2 ist nicht erforderlich. Lediglich die Bemes-
sung eines feuchteunempfindlichen Schornsteins in Ver-
bindung mit den Buderus-Bausätzen GN und LAS-K ist
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vom jeweiligen Hersteller des FU-Schornsteins oder Luft-
Abgas-Systems vorzunehmen.
9.1.3
Allgemeine Anforderungen an den Aufstell-
raum
Die baurechtlichen Vorschriften und die Anforderungen
der Technischen Regeln für Gasinstallationen DVGW-
TRGI 2008 für den Aufstellraum sind zu beachten. Der
Aufstellraum muss frostsicher sein.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogen-
verbindungen bzw. andere aggressive Bestandteile ent-
hält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und die
Wärmetauscherflächen beschädigt werden.
Halogenverbindungen wirken stark korrosiv. Sie sind
z. B. in Sprühdosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfet-
tungs- und Lösungsmitteln enthalten.
Leicht entzündliche sowie explosive Materialien oder
Flüssigkeiten dürfen nicht in der Nähe des Gas-Brenn-
wertgeräts gelagert oder verwendet werden.
Die maximale Oberflächentemperatur des Gas-Brenn-
wertgeräts und der Abgasleitung beträgt weniger als
85 °C. Daher sind keine Mindestabstände zu brennbaren
Baustoffen erforderlich. Der Kessel kann z. B. auf einer
Holzwand installiert werden ( DVGW-TRGI 2008, Ab-
schnitt 8.1.6).
Der Kessel kann ohne seitliche Mindestabstände instal-
liert werden. Alle Wartungen können von vorn ausge-
führt werden.
Unzulässige Aufstellräume
In notwendigen Treppenräumen (z. B. Fluchtwege), in
Räumen mit notwendigen Treppenräumen und Ausgän-
gen ins Freie und in notwendigen Fluren dürfen Gasgerä-
te nicht aufgestellt werden. Dies gilt nicht in Gebäuden
der Gebäudeklasse 1 und 2.
In Räumen oder Raumteilen, in denen Ex-Schutz gefor-
dert ist, dürfen ebenfalls keine Gasgeräte installiert wer-
den.
Logamax plus – 6720863406 (2017/03)

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