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Allgemeine Anforderungen An Den Aufstellraum - Buderus Logamax plus GB162-70 Planungsunterlage

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9
Abgasanlagen für den raumluftabhängigen Betrieb
9.1.3

Allgemeine Anforderungen an den Aufstellraum

Die baurechtlichen Vorschriften und die Anforderungen
der Technischen Regeln für Gasinstallationen
DVGW-TRGI 2008 für den Aufstellraum sind zu beachten.
Der Aufstellraum muss frostsicher sein.
Bei der Verbrennungsluft ist darauf zu achten, dass sie
keine hohe Staubkonzentration aufweist oder Halogen-
verbindungen bzw. andere aggressive Bestandteile ent-
hält. Sonst besteht die Gefahr, dass der Brenner und die
Wärmetauscherflächen beschädigt werden.
Halogenverbindungen wirken stark korrosiv. Sie sind
z. B. in Sprühdosen, Verdünnern, Reinigungs-, Entfet-
tungs- und Lösungsmitteln enthalten.
Leicht entzündliche sowie explosive Materi-
alien oder Flüssigkeiten dürfen nicht in der
Nähe des Gas-Brennwertgeräts gelagert
oder verwendet werden.
Die maximale Oberflächentemperatur des Gas-Brenn-
wertgeräts und der Abgasleitung beträgt weniger als
85 °C. Daher sind keine Mindestabstände zu brennbaren
Baustoffen erforderlich. Der Kessel kann z. B. auf einer
Holzwand installiert werden (
schnitt 8.1.6).
Der Kessel kann ohne seitliche Mindestabstände instal-
liert werden. Alle Wartungen können von vorn ausgeführt
werden.
Unzulässige Aufstellräume
In notwendigen Treppenräumen (z. B. Fluchtwege), in
Räumen mit notwendigen Treppenräumen und Ausgän-
gen ins Freie und in notwendigen Fluren dürfen Gasgerä-
te nicht aufgestellt werden. Dies gilt nicht in Gebäuden
der Gebäudeklasse 1 und 2.
In Räumen oder Raumteilen, in denen Ex-Schutz gefor-
dert ist, dürfen ebenfalls keine Gasgeräte installiert wer-
den.
126
DVGW-TRGI 2008, Ab-
Unzulässige Aufstellräume für Gasgeräte der Bauart B
sind
• Bäder und Toiletten ohne Außenfenster, die über
Sammelschächte und Kanäle ohne Motorkraft entlüf-
tet werden
• Räume oder Wohnungen, aus denen Gebläse Luft ab-
saugen
Ausnahmen
– Die Aufstellräume haben ausreichende Öffnungen
ins Freie.
– Die Abgase werden gemäß DVGW-Arbeitsblatt
G 626 mit Hilfe von Gebläsen über Lüftungs- und
Abgasablagen abgeführt.
– Die in Abschnitt 8.2.2.3 der DVGW-TRGI 2008 auf-
geführten Maßnahmen werden eingehalten.
• Räume oder Nutzungseinheiten, in den Feuerstätten
(z. B. Kamine), die bestimmungsgemäß offen betrie-
ben werden können, aufgestellt sind
Ausnahmen
– Die Anforderungen in Abschnitt 9.2.1, erster Absatz
der DVGW-TRGI 2008 werden im Einzelfall erfüllt.
– Die Gas-Brennwertgeräte befinden sich in Räumen,
in denen ihre Betriebssicherheit durch den Betrieb
offener Kamine nicht gefährdet werden kann.
– Die offenen Feuerstätten haben eine eigene Ver-
brennungsluftzufuhr.
Bedingungen an Aufstellräume
Gasgeräte der Bauart B
23P
in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie führen-
de Lüftungsöffnung von mindestens 150 cm
2
Öffnungen von je 75 cm
strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten haben.
Für jedes über 50 kW Gesamt-Nennwärmeleistung hin-
ausgehende Kilowatt sind zusätzlich je 2 cm
lich.
Querschnitt bei ei-
ner Lüftungs-
Logamax plus
öffnung
[cm
GB162-50
150
GB162-70
190
GB162-85
240
GB162-100
250
Tab. 51 Erforderliche Querschnitte der Lüftungsöff-
nungen für Logamax plus GB162-50/70/85/100
Drahtnetze oder Gitter dürfen den erforderlichen Quer-
schnitt nicht vermindern.
Gasgeräte der Bauart B
33
Räumen mit oder ohne Tür ins Freie oder Fenster, das
geöffnet werden kann, unabhängig vom Rauminhalt auf-
gestellt werden, wenn die ausreichende Verbrennungs-
luftzufuhr und ordnungsgemäße Abgasabführung
sichergestellt ist (Raumluftverbund nach
DVGW-TRGI 2008, Abschnitt 9.2.2).
Logamax plus GB162 – 6 720 812 889 (2015/02
(alte Benennung B
) müssen
23
2
oder zwei
oder Leitungen ins Freie mit
2
erforder-
Querschnitt bei zwei
Lüftungsöffnungen
2
2
]
[cm
]
75
95
120
125
(bis max. 35 kW) dürfen in
)

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