Herunterladen Diese Seite drucken

Batavus RECREATIEF Bedienungsanleitung Seite 45

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

der Gabeln.
1.4 Für Verschleißteile wie Reifen,
Kette, Kettenräder, Freewheel, Zah-
nkränze, Züge und Bremsklötze gilt
keine Garantie, außer im Falle von Kon-
struktions- und/oder Materialfehlern.
1.5 In Bezug auf Rostbildung gibt
Batavus B.V. 2 Jahre Garantie auf die
sonstige Lackierung und die sonstigen
Chromteile, vorausgesetzt dass sie
ordentlich instand gehalten sind.
ARTIKEL 3 AUSSCHLUSS VON GARANTIE
1.1 In den nachfolgenden Fällen erlischt
die Garantie, solches zur Beurteilung
von Batavus B.V.:
a. Falsche und/oder unsorgfäl-
tige Benutzung des Fahrrades sowie
zweckwidrige Benutzung;
b. Das Fahrrad ist nicht gemäß den im
Handbuch festgelegten Vorschriften
instand gehalten;
c. Technische Reparaturen sind nicht
auf fachmännische Weise vorgenommen;
d. Später montierte Einzelteile entsp-
rechen den technischen Spezifi kationen
des betreffenden Fahrrades nicht oder
sind falsch montiert;
e. Der Eigentumsschein, aus dem her-
vorgeht, dass das Fahrrad auf fachkun-
dige Weise fertig montiert und geprüft
ist, bevor es dem Kunden geliefert
wurde, ist nicht vorhanden oder nicht
vom anerkannten Batavus-Händler
unterzeichnet.
1.1 Ferner wird ausdrücklich jede Haft-
ung von Batavus B.V. für Schaden am
Fahrrad oder Einzelteilen davon ausge-
schlossen, der aus einem der nachfol-
genden Gründen entstanden ist:
a. Falsche Einstellung/Spannung des
Lenkers, des Lenkervorbaus, des Sattels,
der Sattelstütze, des Umwerfersatzes,
der Bremsen oder der Schnellverschlüs-
se der Räder und des Sattels;
b. Die Tatsache, dass Einzelteile wie
Bremszüge, Umwerferzüge, Bremsklöt-
ze, Reifen, Kette und Zahnräder nicht
rechtzeitig ersetzt sind;
c. Klimaeinfl üsse wie normale Verwit-
terung der Lackierung oder Chromrost.
ARTIKEL 4 GARANTIETEILE
1.1 Während der Garantiefrist werden
alle Einzelteile, bei denen Batavus
B.V. festgestellt hat, dass von einem
Material- und/oder Konstruktionsfehler
die Rede ist, repariert oder vergütet,
solches nach Wahl von Batavus B.V. Die
eventuell mit der (De-) Montage ver-
bundenen Kosten gehen auf Rechnung
des Besitzers.
1.2 Von den Bestimmungen des vorigen
Absatzes abweichend geht im Falle
von Material- und/oder Konstruktions-
fehlern bei Rahmen und Vorderrad-
gabeln, die innerhalb von drei Jahren
nach dem Ankaufsdatum auftreten,
auch der Arbeitslohn auf Rechnung des
Herstellers.
1.3 Die eventuell mit dem Transport
des Fahrrades und/oder von Einzel-
teilen davon nach und von Batavus
B.V. verbundenen Kosten gehen auf
Rechnung des Besitzers, außer wenn
das betreffende Einzelteil der Garantie
unterliegt.
1.4 Wenn ein bestimmtes Einzelteil der
Garantie unterliegt und das Origina-
lersatzteil nicht mehr lieferbar ist, wird
Batavus B.V. eine mindestens gleich-
wertige Alternative liefern.
ARTIKEL 5 GELTENDMACHUNG VON
GARANTIEANSPRÜCHEN
1.1 Garantieansprüche auf Grund die-
ser Garantiebestimmungen sind – unter
Übergabe des Fahrrades oder des be-
treffenden Einzelteiles zwecks Prüfung
– über den Batavus-Händler, bei dem
das Fahrrad gekauft ist, geltend zu
machen. Dabei sind dem Händler der
Kaufschein sowie der beim Ankauf des
Fahrrades übergebene Eigentumsschein
zu übergeben.
1.2 Sollte der Besitzer umgezogen oder
der Händler nicht mehr verfügbar sein,
so wird Batavus B.V. auf Verlangen den
nächsten Batavus-Händler bekannt
geben.
ARTIKEL 6 HAFTUNG
1.1 Sollte Batavus B.V. geltend gemach-
te Garantieansprüche anerkennen,
so bedeutet das nicht automatisch,
23

Werbung

loading