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Zugangsrechten (Falls Zutreffend) - Suzuki SWACE Betriebsanleitung

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1-3. Notfallhilfe
Durchführungsverordnung Anhang1 TEIL3 Benutzerinformationen
2.5. Modalitäten hinsichtlich der Wahrnehmung der Rechte der durch die Datenverar-
beitung betroffenen Personen
2.5.1.
2.5.2.
2.5.3.
3. INFORMATIONEN ÜBER DRITTANBIETER-DIENSTE UND ANDERE DIENSTE MIT
ZUSATZNUTZEN (FALLS EINGEBAUT)
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person
(der Fahrzeughalter) hat das Recht auf Zugang zu den
Daten und kann gegebenenfalls die Berichtigung,
Löschung oder Sperrung von Daten verlangen, die ihn
oder sie betreffen und deren Verarbeitung nicht den
Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG entspricht. Jede
gemäß dieser Richtlinie vorgenommene Berichtigung,
Löschung oder Sperrung muss den Dritten, denen die
Daten übermittelt wurden, mitgeteilt werden, sofern
sich dies nicht als unmöglich erweist und kein unver-
hältnismäßiger Aufwand damit verbunden ist.
Die durch die Datenverarbeitung betroffene Person hat
das Recht, sich bei der zuständigen Datenschutzbe-
hörde zu beschweren, sollte sie der Auffassung sein,
dass durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen
Daten gegen ihre Rechte verstoßen wurde.
Zuständige Kontaktstelle für die Bearbeitung von

Zugangsrechten (falls zutreffend):

S.69
Konformität
O
O
O

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