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Abbott Prism Serie Bedienungsanleitung Seite 4

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ABBOTT PRISM
Bedienungsanleitung
48-6483/R12 – Dezember 2009
Ausfuhrbeschränkungen. Es ist nicht zulässig, Kopien der
Software oder sonstige systembezogene Dokumentation oder
Hardware oder andere von Abbott zur Verfügung gestellte
Materialien direkt oder indirekt in Länder zu exportieren, die
von einem Embargo durch die Ausfuhrbeschränkungen der
USA oder von Sanktionen durch die Vereinten Nationen
betroffen sind.
Eingeschränkte Gewährleistung. Abbott garantiert, dass die
Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Liefer-
datum den von Abbott schriftlich festgelegten Software-Spezifi-
kationen ("Spezifikationen") gemäß der ABBOTT PRISM Bedie-
nungsanleitung entspricht. ABBOTT LEHNT JEDE WEITERE -
VERTRAGLICHE ODER GESETZLICHE - GEWÄHRLEISTUNG
AB. DIES BEINHALTET UNTER ANDEREM JEDOCH NICHT
AUSSCHLIESSLICH DIE GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG
EINER DURCHSCHNITTLICHEN QUALITÄT UND DER
EIGNUNG DER SOFTWARE, DER ZUGEHÖRIGEN DOKUMEN-
TATION UND DER GESAMTEN MITGELIEFERTEN HARDWARE
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE GEWÄHRLEISTUNG
IST RECHTSUNGÜLTIG, WENN DIE MANGELNDE ÜBEREIN-
STIMMUNG DER SOFTWARE MIT DEN SPEZIFIKATIONEN AUF
EINEN UNVORHERGESEHENEN VORFALL, MISSBRAUCH,
UNSACHGEMÄSSE ANWENDUNG ODER EINE REPARATUR
ODER ANDERE ÄNDERUNGSMASSNAHME SEITENS DES
ENDBENUTZERS OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE EINVER-
STÄNDNISERKLÄRUNG VON ABBOTT ZURÜCKZUFÜHREN
IST.
Rechtsbehelf des Kunden. Entspricht die Software der oben
aufgeführten Gewährleistung nicht, muss Abbott die Software
korrigieren oder ersetzen, wobei die Entscheidung über
Korrektur oder Ersatz Abbott obliegt. In diesem Absatz werden
die volle Haftung der Firma Abbott und der alleinige und
ausschließliche Schadensersatzanspruch des Kunden bei
Mängeln an der Software festgelegt. Auch für die Ersatzsoftware
gilt die oben aufgeführte eingeschränkte Gewährleistung.
Haftungsbeschränkungen. Die Firma Abbott oder ihre Liefe-
ranten haften unter keinen Umständen für jegliche unmit-
telbare und mittelbare Schäden, Folgeschäden, sowie nebenher
entstandene Schäden und Schäden aus entgangenem Gewinn,
die aus der Verwendung bzw. Nichtverwendbarkeit der
Software herrühren. (Hierzu gehören ohne Einschränkungen
Schäden durch Geschäftsverluste, der Verlust von Firmendaten
oder andere finanzielle Verluste.)
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