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3 Transport/Zwischenlagerung/Entsorgung
3.4 Rücksendung
1. Hebeanlage ordnungsgemäß entleeren.
2. Die Hebeanlage grundsätzlich spülen und reinigen, besonders bei schädlichen,
explosiven, heißen oder anderen risikoreichen Fördermedien.
3. Wurden Fördermedien gefördert, deren Rückstände mit der Luftfeuchtigkeit zu
Korrosionsschäden führen oder bei Sauerstoffkontakt entflammen, so muss das
Aggregat zusätzlich neutralisiert und zum Trocknen mit wasserfreiem inerten
Gas durchgeblasen werden.
4. Der Hebeanlage muss immer eine vollständig ausgefüllte
Unbedenklichkeitsbescheinigung beigefügt werden. (ð Kapitel 12, Seite 72)
Angewandte Sicherungs- und Dekontaminierungsmaßnahmen unbedingt
angeben.
HINWEIS
Bei Bedarf kann eine Unbedenklichkeitserklärung im Internet unter folgender
Adresse heruntergeladen werden:
3.5 Entsorgung
WARNUNG
Gesundheitsgefährdende und/oder heiße Fördermedien, Hilfsstoffe und
Betriebsstoffe
Gefährdung für Personen und Umwelt!
▷ Spülmedium sowie ggf. Restmedium auffangen und entsorgen.
▷ Ggf. Schutzkleidung und Schutzmaske tragen.
▷ Gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Entsorgung von
gesundheitsgefährdenden Medien beachten.
1. Hebeanlage demontieren.
Fette und Schmierflüssigkeiten bei der Demontage sammeln.
2. Pumpenwerkstoffe trennen z. B. nach:
- Metall
- Kunststoff
- Elektronikschrott
- Fette und Schmierflüssigkeiten
3. Nach örtlichen Vorschriften entsorgen bzw. einer geregelten Entsorgung
zuführen.
Elektrogeräte oder Elektronikgeräte, die mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet sind, dürfen am Ende der Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt
werden.
Zur Rückgabe den jeweiligen örtlichen Entsorgungspartner kontaktieren.
Wenn das alte Elektrogerät oder Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält,
ist der Betreiber selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor die Geräte
zurückgeben werden.
Ama-Drainer-Box
www.ksb.com/certificate_of_decontamination