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Nachstellen Der Achslagerung (Abb. 4+5); Rechtliche Hinweise - Ottobock 3R17 Gebrauchsanweisung

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6 Nachstellen der Achslagerung (Abb. 4+5)

Sicherungsplättchen (10) lösen, Achsmutter (9) feinfühlig nachstellen (Schlüsselweite 17 mm) und
anschließend wieder durch Anschrauben des Sicherungsplättchens sichern.
7 Schaumkosmetik
Für die Gelenke 3R17/3R33 den Schaumstoff-Überzug 3R24 oder 3S124 verwenden.
Achtung
Verwenden Sie kein Talkum zur Beseitigung von Geräuschen in der Schaumkosmetik.
Talkum entzieht den mechanischen Bauteilen das Fett. Dieses verursacht erhebliche
Funktionsstörungen der Mechanik und kann zum Blockieren des Kniegelenkes und damit
zum Sturz des Patienten führen. Bei Einsatz des Medizinproduktes unter Verwendung
von Talkum erlöschen alle Ersatzansprüche.
Hinweis
Zur Optimierung der Gleiteigenschaften und zur Beseitigung von Geräuschen bitte das
Silikonspray 519L5 direkt auf die Reibflächen in der Schaumkosmetik sprühen.
Achtung - Bitte informieren Sie Ihren Patienten!
Je nach Umgebungs- und Einsatzbedingungen kann die Funktion des Kniegelenkes
beeinträchtigt werden. Um eine Gefährdung des Patienten zu vermeiden, darf das
Kniegelenk nach spürbaren Funktionsveränderungen nicht weiter benutzt werden. Diese
spürbaren Funktionsveränderungen können sich z.B. als Schwergängigkeit, unvollständige
Streckung, nachlassende Schwungphasensteuerung bzw. Standphasensicherheit, Ge-
räuschentwicklung, etc. bemerkbar machen.
Maßnahme
Aufsuchen einer Fachwerkstatt zur Überprüfung der Prothese.

8 Rechtliche Hinweise

Alle rechtlichen Bedingungen unterliegen dem jeweiligen Landesrecht des Verwenderlandes und
können dementsprechend variieren.
8.1 Haftung
Der Hersteller haftet, wenn das Produkt gemäß den Beschreibungen und Anweisungen in diesem
Dokument verwendet wird. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung dieses Dokuments, insbeson-
dere durch unsachgemäße Verwendung oder unerlaubte Veränderung des Produkts verursacht
werden, haftet der Hersteller nicht.
8.2 CE-Konformität
Das Produkt erfüllt die Anforderungen der europäischen Richtlinie 93/42/EWG für Medizinpro-
dukte. Aufgrund der Klassifizierungskriterien nach Anhang IX dieser Richtlinie wurde das Produkt
in die Klasse I eingestuft. Die Konformitätserklärung wurde deshalb vom Hersteller in alleiniger
Verantwortung gemäß Anhang VII der Richtlinie erstellt.
3333  / 3311
Ottobock | 1

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