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Siemens SIMATIC NET Handbuch Seite 181

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B890106/02
D.2.2
Kabelverlegung außerhalb von Gebäuden
Für kommunikationstechnische Verbindungen zwischen Gebäuden und zwischen Gebäuden und ex-
ternen Einrichtungen wird der generelle Einsatz von Lichtwellenleitern empfohlen!
Aufgrund des optischen Übertragungsprinzipes sind LWL unempfindlich gegen elektromagnetische Beeinflussun-
gen. Maßnahmen zum Potentialausgleich und Überspannungsschutz können bei LWL entfallen.
Bei der Verlegung von elektrischen Busleitungen zwischen Gebäuden, zwischen Gebäuden und externen Einrich-
tungen und auf Gebäudedächern oder freitragenden Konstruktionen (z.B. Kränen) ist generell zu beachten:
die Leitungen/Kabel sind zuverlässig gegen direkte Blitzeinwirkungen zu schützen, d.h. es muß sichergestellt
sein, daß ein Blitz nicht direkt in ein Kabel einschlagen kann!
es muß ein ausreichender Potentialausgleich zwischen den Gebäuden und externen Einrichtungen unab-
hängig von den Busleitungen sichergestellt sein!
die Leitungen sollten möglichst nahe beim und parallel zum Potentialausgleich verlegt werden.
die Schirme der Leitungen sind möglichst nahe am Eintrittsort in das Gebäude oder die Einrichtung mit dem
Erdungsnetz zu verbinden.
die Signaladern sind gegen Überspannungen zu schützen.
Bei der Verlegung der Leitungen in gegen Feuchtigkeit geschützten Kabelkanälen können alle SIMATIC NET
PROFIBUS–Leitungen verwendet werden. Es sind dann die im Abschnitt D2.1.2 vorgegebenen Sicherheits-
abstände einzuhalten.
Sind die Kanäle mit Eisen bewehrt und die Bewehrungsteile in der Form eines faradayschen Käfigs miteinander
verbunden, so kann auf einen zusätzlichen Potentialausgleich verzichtet werden.
Für eine direkte Verlegung im Erdreich ist nur das SIMATIC NET PROFIBUS–Erdverlegungskabel geei-
gnet.
Bei einer direkten erdfühligen Verlegung von Buskabeln wird empfohlen:
Verlegung der Buskabel in einem Graben.
Verlegetiefe der Buskabel ca. 60 cm unter der Erdoberfläche.
bei der gemeinsamen Verlegung von Buskabeln und anderen Kabeln sind die Abstände gemäß Bild D. 4
einzuhalten (z.B. durch Ziegelsteine als Abstandhalter).
über den Busleitungen muß ein mechanischer Schutz eingebracht werden und ein Kabelwarnband mitverlegt
werden.
ca. 20 cm über den Buskabeln muß der Potentialausgleich zwischen den zu verbindenden Gebäuden verlegt
werden (z.B. verzinkter Banderder). Der Banderder ist gleichzeitig auch der Schutz gegen direkte Blitzeinwir-
kungen.
der Abstand zu Starkstromkabeln sollte
Abstand erfordern.
Copyright Siemens AG 1996
100 cm betragen, sofern nicht andere Vorschriften einen größeren
Anhang – 65
PROFIBUS–Netze

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