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Amtberechtigungen Erteilen - Auerswald COMpact 2104 Bedienhandbuch

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Amtberechtigungen erteilen

Mit einer Amtberechtigung legen Sie fest, ob ein Teilnehmer Externgespräche führen und
welche Nummern er wählen darf. Die dienstliche Amtberechtigung, die nach dem Wählen
der Amtzugangsziffer
privatem Passwort und
schränkte Amtberechtigung erweitern möchten, stehen Ihnen die Freigabenummern und die
Kurzwahlberechtigung zur Verfügung. Um eine Amtberechtigung einzuschränken, verwen-
den Sie die Sperrnummern (siehe Bedienprogramm ).
Einem Teilnehmer eine Berechtigung zur Führung externer Gespräche zuweisen:
B 8 O
Progr.-
geheim.
Apparat
Passwort
h
Kommende Externgespräche werden nur zu Teilnehmern durchgeschaltet, denen
eine MSN/DDI zugeordnet wurde (Rufverteilung/Klingeln), vorausgesetzt sie haben
mindestens die Berechtigung, diese entgegenzunehmen. Für kommende Externge-
spräche gilt immer die Amtberechtigung für Dienstgespräche, nicht die private.
0
gilt, und die private Amtberechtigung für privaten Zugang mit
0
können getrennt festgelegt werden. Wenn Sie eine einge-
806 n
für
Dienstgespräche
801
oder
für
Privatgespräche
interne Teilneh-
mernummer
(00: alle)
oder
oder
oder
oder
oder
0
keine Amtberechtigung
(weder gehende Externgesprä-
che noch Annahme von Extern-
1
rufen möglich)
Notgesprächsberechtigung
(nur gehende Externgespräche
über Notrufkurzwahlnummern
2
möglich)
Teilamtberechtigung (Annahme
von Externrufen und gehende
Externgespräche über Notruf-
3
kurzwahlnummern möglich)
Ortsgesprächsberechtigung
(Annahme von Externrufen und
gehende Externgespräche ohne
Vorwahl oder über Notrufkurz-
5
wahlnummern möglich)
Ferngesprächsberechtigung
(Annahme von Externrufen und
gehende Externgespräche im
Inland oder über Notrufkurzwahl-
6
nummern möglich)
Vollamtberechtigung
(keine Einschränkung)
90
,
51

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