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Rückfrage (Zweites Gespräch) - Auerswald COMpact 2104 Bedienhandbuch

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Rückfrage (zweites Gespräch)
Wenn Sie während eines Gespräches jemanden etwas fragen möchten, ohne das
Gespräch zu beenden, verwenden Sie die Rückfrage. Das laufende Gespräch wird unter-
brochen, um einen anderen Teilnehmer anzurufen. Der 1. Gesprächspartner wird solange
von der Tk-Anlage im Hintergrund gehalten. Ein externer Teilnehmer hört dabei die Warte-
musik. Um bei MFV-Telefonen eine Rückfrage einzuleiten, müssen Sie zunächst die Flash-
Taste drücken (siehe
nach dem Hörerabheben, den internen Wählton und können wie gewohnt ein Gespräch ein-
leiten. An einem Direkten Amtapparat hören Sie nach dem Drücken der Flash-Taste den
internen Wählton. Die Bedienung ist hier deshalb dieselbe wie bei den anderen Apparaten.
Rückfrage:
g
Gespräch (Nr. 1)
[bei IWV weglassen]
Rückfrage beenden und 1. Gespräch weiterführen:
g
Rückfrage-Gespräch (Nr. 2)
h
Aktueller Gesprächspartner legt auf
Gesprächspartner im Hintergrund legt auf
malen Gespräch.
Sie legen den Hörer auf
Gespräch vermitteln (aus Rückfrage-Gespräch) auf Seite 14
Amt-an-Amt-Vermittlung auf Seite
Der an 2. Stelle Gerufene meldet sich nicht
1. Gespräch [IWV:
Statt Rufton 2 Sekunden Besetztton und zurück zum 1. Gespräch
besetzt oder ihm fehlt eine evtl. nötige Amtberechtigung.
Aus einem Rückfrage-Gespräch ergeben sich eine Vielzahl von Möglichkeiten
Makeln, Konferenz, Vermitteln (siehe folgende Kapitel).
F
Nach
können Sie auch einen Sammelruf (siehe
rere Personen gleichzeitig rufen) auf Seite
Coderuf einleiten (eine Person an mehreren Apparaten rufen) auf Seite
12
Kapitel MFV- und IWV-Telefone auf Seite
F
oder
F
[bei IWV weglassen]
beide Gesprächspartner sind vermittelt (siehe
14).
F
weglassen].
n
interne Rufnummer z. B. 33
0 r
Amtzugangsziffer und
externe Rufnummer
8
automatisch wieder im 1. Gespräch.
Rückfrage-Gespräch wird zum nor-
durch Wählen von
Kapitel Sammelruf einleiten (meh-
17) oder einen Coderuf (siehe
10). Danach hören Sie, wie
g
Rückfrage-Gespräch (Nr. 2)
g
Gespräch (Nr. 1)
Kapitel
oder
Kapitel
F 8
zurück in das
Gerufener ist
Kapitel
18) einleiten.

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