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6.15 Pufferspeicher; Übersicht; Zwangsladung - MHG RVS 61.843/180 (bP) Betriebsanleitung

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Übersicht

Zwangsladung

Zwangsladungsollwert
Kühlen
128/220
MHG Heiztechnik GmbH

6.15 Pufferspeicher

In die Anlage kann ein Pufferspeicher eingebunden werden.
Dieser kann über die Wärmepumpe, durch Solarenergie und
durch einen Elektroeinsatz beheizt werden. Bei aktiver Küh-
lung kann er zudem zur Speicherung von Kälteenergie
B4
verwendet werden.
Der Regler steuert die Beheizung / Kühlung und die Zwangs-
ladung des Pufferspeichers, schützt ihn vor Übertemperatur
und erhält die Schichtung im Speicher soweit als möglich
B41
aufrecht.
Zeilennr.
Bedienzeile
4708
Zwangsladungsollwert Kühlen
4709
Zwangsladung Heizen Min
4710
Zwangsladungsollwert Heizen Max
4711
Zwangsladung Zeitpunkt
4712
Zwangsladung Dauer Max
Um Elektrizitätskosten zu sparen oder um den Speicher vor der Sperrung der Wärme-
pumpe durchzuladen, kann eine Pufferspeicher-Zwangsladung ausgelöst werden. Da-
durch wird der Betrieb der Wärmepumpe so lange aufrechterhalten, bis der gewünsch-
te Zwangsladungs-Sollwert (Heizen / Kühlen) im Pufferspeicher erreicht ist, oder bis die
Zwangsladung nicht mehr freigegeben ist oder die Wärmepumpe ausgeschaltet werden
muss.
Wenn sich die Anlage im Kühlbetrieb befindet, wird der „Zwangsladungs-Sollwert
Kühlen" verwendet. Im Heizbetrieb dient der Schleppzeiger als Sollwert. Dieser kann
mit den Bedienzeilen „Zwangsladung Heizen Min" und „Zwangsladung Heizen Max"
begrenzt werden.
Die Zwangsladung kann entweder über den Niedertarifeingang E5 oder über die
Bedienzeilen „Zeitpunkt" (4711) ausgelöst werden.
Wird die Zwangsladung unterbrochen, weil die Wärmepumpe abgeschaltet werden
musste, so wird sie wieder aufgenommen, sobald die Pufferspeichertemperatur um 5°C
gesunken (Heizen) oder gestiegen (Kühlen) ist. Die Zwangsladung muss zu diesem
Zeitpunkt noch immer freigegeben sein, und die Anzahl der erlaubten
Ladungsabbrüche darf nicht überschritten sein (Bedienzeile 2893). Ansonsten wartet
der Regler bis zur nächsten regulären Auslösung der Zwangsladung.
Im Sommerbetrieb oder wenn sich alle Heizkreise im Schutzbetrieb befinden, ist die
Zwangsladung gesperrt.
Die Kühlungs-Zwangsladung des Pufferspeichers ist abgeschlossen, wenn der
Zwangsladungssollwert Kühlen (°C) erreicht ist. Mit der Einstellung „- - -" ist die
Zwangsladung Kühlen ausgeschaltet. Damit die Zwangsladung startet, muss die untere
Speichertemperatur mindestens 2 K über dem eingestellten Sollwert liegen. Ist der
untere Fühler nicht vorhanden, gilt der obere Speicherfühler.
Montage-Betrieb-Wartung RVS 61.843

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Diese Anleitung auch für:

Avs 37 serieQaa 75 serieQaa 78 serie

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