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Aufbau
Hintere Zapfwelle, die im Hinterachsgehäuse untergebracht wird, ermöglicht Ankupplung der
Landwirtschaftsanbaugeräten, die einen abhängigen oder unabhängigen Antrieb mit zwei
Umlaufgeschwindigkeiten benötigen. Die Zapfwellendrehzahl beträgt bei einer Nenngeschwindigkeit des
Motors und bei eingeschaltetem unabhängigen Antrieb entweder 540 oder 1000 U/min. Bei eingeschaltetem
abhängigen Antrieb beträgt die Zapfwellendrehzahl entsprechend 3,4 oder 6,3 U/m des Wegs.
Heckzapfwelle besteht aus Antriebswelle 1 und Reduktors, der sich wiederum zusammensetzt aus:
- Welle 4
- verschiebbarem Doppel-Zahnrad 6
- Zahnräder 17, 18, die an einer ausgehöhlten Welle 12, die Welle ist auf Lagern 11, 20 untergebracht
-Blende 22
- zweiseitigem Zapfwellenstummel 14 mit Vielnutprofilen für 540 oder 1000 U/min (6 oder 21 Vielnutprofile),
die auf Viellängsnase der Welle 12 untergebracht und vor Herausfallen mit Ring 13 abgesichert ist.
Zahnrad 6 kann mit Hilfe der Gabel 5 und der Welle 10 in drei Lagen fixiert und mit Sicherungsblech
23 und Schraube 9 abgesichert sein.
Abhängig von der Lage des Zahnrads 6 kann die Heckzapfwelle in einer der drei Lagen festgestellt
sein:
1. - 540 U/min oder 3,4 U/m des Wegs
2. - 1000 U/min oder 6,3 U/m des Wegs
3. Zapfwelle ausgeschaltet.
Ankupplung der Teleskop-Gelenkwelle an den Schlepper und Anbaugerät ist strikt nach
Anweisungen der Betriebsanleitung der Welle durchzuführen, welche individuell verkauft wird oder zur
Ausrüstung der Maschine gehört.
WARNUNG
VOR BEGINN DER ARBEIT MIT ANBAUGERÄTEN, DIE MIT ZAPFWELLE
ANGETRIEBEN WERDEN, SOLL MAN SICH MIT UNTER GENANNTEN
SICHERHEITSREGELN VERTRAUT MACHEN UND SIE BEDINGUNGSLOS
BEFOLGEN.
1. VOR BEGINN ANKUPPLUNG, EINSTELLUNG ODER ARBEIT MIT ANBAUGERÄTEN, DIE MIT
ZAPFWELLE ANGETRIEBEN WERDEN, DEN STEUERHEBEL DER ZAPFWELLE IN STELLUNG
„ZAPFWELLE AUSGESCHALTET" VERSTELLEN UND MOTOR ABSTELLEN.
2. VERBOTEN IST DER ANTRIEB DER MASCHINEN MIT HALBABSCHIRMUNGEN DER TELESKOP-
GELENKWELLEN, WENN IM SCHLEPPER KEINE DACHABSCHIRMUNG ANGEBRACHT WURDE
(Abb. F-34, Pos.1)
3. NACH ANBRINGUNG DER TELESKOP-GELENKWELLE AN DEN SCHLEPPER UND WÄHREND DER
ARBEIT MUSS DIE KETTE AN DACHABSCHIRMUNG ANGEHÄNGT SEIN.
4. NACH ABSCHLUSS DER ARBEIT DER ZAPFWELLE, SCHUTZDECKEL (AUF
ZAPFWELLENSTUMMEL) WIEDER ANBRINGEN (Abb. F-34 Pos. 2).
F. BETRIEB UND REGELUNG

HECKZAPFWELLE

Abb. F-31 Heckzapfwelle
1,4- Welle; 2- Buchse; 3- Bolzen; 5-
Gabel; 6- Zahnrad; 7- Bolzen; 8,20-
Kugellager; 9- Feststellschraube; 10-
verschiebbare Welle; 11- Kugellager; 12-
Welle; 13- Sicherungsring; 14-
Zapfwellenstummel; 15- Gehäuse; 16-
Abdichtung; 17- Zahnrad 540 U/min; 18-
Zahnrad 1000 U/min; 19- O-Ring; 21-
Bolzen; 22- Blende; 23- Sicherungsblech
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