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Sicherheitsregeln Bei Der Betätigten Zapfwelle Des Schleppers; Brandschutzregeln; Arbeitssicherheitsregeln Im Abhang - PRONAR 320AM Bedienungsanleitung

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• Beförderung von Menschen in der Fahrerkabine, im Anhänger oder auf Werkzeugen ist verboten.
• Sicherstellen, dass unabhängige Bremspedale miteinander verbunden sind und ihre Bremswirkung
gleichzeitig ist.
• Ankupplung von Anhängern ist nur auf die vom Hersteller vorgesehene Weise zulässig.
• Betreiben von Anhängern mit maximaler zulässiger Masse über 750 kg ohne Bremsen ist verboten.
• Zugelassen ist das Abschleppen des Ackerschleppers mit abgestelltem Motor und funktionsfähiger
Lenkung mit einer Geschwindigkeit, die 10 km/h nicht überschreitet.10 km/h
SICHERHEITSREGELN BEI BETÄTIGTER ZAPFWELLE DES SCHLEPPERS
• Während des Betriebs der Maschinen und Anbaugeräte an der Zapfwelle sicherstellen, ob sie
ausgeschaltet ist, wenn:
- das Arbeitsgerät an- oder abgekuppelt wird
- die Durchsicht ausgeführt wird.
• Personen, die in der Nähe von Drehmechanismen verbleiben, dürfen keine lose Kleidungsstücke tragen,
denn dies kann die Ursache für gefährliche Unfälle sein.
• Bei arbeiten mit ortsfesten Maschinen, die durch die Zapfwelle angetrieben werden, immer die
Feststellbremse anziehen, Räder von vorne und von hinten blockieren und die vordere Räder ausrichten.
• Ausführen von Waschtätigkeiten, Regelung oder Bedienungsarbeiten bei laufendem Motor ist verboten.
• Immer ein Schirm verwenden, und wenn die Zapfwelle nicht benutzt wird, den Zapfwellenstummel mit
einer Kappe abdecken.
• Verwendung der Antriebswellen ohne konstruktionsmäßig vorgesehenen Abdeckungen ist verboten.
• Immer die passenden (abhängig vom Drehmoment der angetriebenen Maschine) Teleskop-Gelenkwellen
wählen. Der Drehmomentwert [Nm] ist meistens auf der Abdeckung der Zapfwelle angegeben.
Verboten ist:
- Aufbewahren von Petroleumerzeugnissen in Räumen, in die Ackerschlepper abgestellt werden
- Befüllen von Kraftstofftanken während des Motorbetriebs
- Rauchen, Benutzen von Feuerzeugen, Streichhölzern, offenem Feuer während des Tankens
oder bei der Kraftstoffstandüberprüfung
- Überfahren von leichtbrennbaren Stoffen oder daneben, so dass der Auspuffrohr
in ihre Richtung gelenkt ist
- Motoranlassen in Gebäuden aus leichtbrennbaren Baustoffen
- Aufbewahren von Lappen, Werg oder anderen Materialien, die mit Öl, Petroleum oder Benzin getränkt
wurden,
in Räumen, wo die Schlepper abgestellt werden
- mit Stahlgegenständen auf Verschlusspfropfen von Fässern oder Kraftstoffbehältern während der Öffnung
zu schlagen
- den Schlepper zu betreiben, wenn seine Auspuffleitungen verunreinigt sind.
Im Fall der Aufflammung des Kraftstoffs, Feuer dicht mit Asbest- , Zeltstoffdecke oder Plane überdecken
oder es mit Sand oder Erde zuschütten.
Das Löschen des Kraftstoff mit Wasser verursacht noch schnellere Ausbreitung des Brands - deshalb ist
unzulässig.
Der Schlepper ist standardmäßig mit einem Feuerlöscher NICHT ausgestattet - deswegen wird es
empfohlen, dass sich der Betreiber den Pulverlöscher GP-1X bzw. BC-DB verschafft und ihn im Hinterteil
links der Fahrerkabine montiert.
Während Arbeiten im Abhang oder geneigten Feldern die Kraftstoffmenge soll 1/4 des
Tankvolumens nicht unterschreiten, um zu den Lufteinbruch in der Kraftstoffanlage nicht zu zulassen.
Der Schlepper erfüllt Anforderungen der sicheren Arbeit auf der Gefälle bis 15°. Wenn es möglich ist, die
Fahrt quer durch die Neigung vermeiden (empfohlene Richtung auf- und abwärts des Feldes) Wenn die
Arbeit quer durch das Feld verlaufen muss, soll man zusätzlich:
- die weiteste Spurweite verwenden,
- Umkehr in Hügelrichtung ausführen
- Arbeitsgeräte nicht höher erheben als es nötig ist, um zu manövrieren,
- prüfen, ob der Druck in beiden Hinterrädern gleich ist,
- Geschwindigkeit beim Umkehr bis aufs Minimum reduzieren,
- bei Anwendung des drehbaren Pflugs die Arbeit immer vom Gipfel beginnen, so dass
die Räder vonseiten des Gipfels in Furche fahren, indem sie den Neigungswinkel des Schleppers
verringern.
A. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

BRANDSCHUTZREGELN

ARBEITSSICHERHEITSREGELN IM ABHANG

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