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Einbauanweisung - Truma Trumatic E 4000 A Gebrauchsanweisung, Einbauanweisung

Fahrzeug-heizungen
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Einbauanweisung

Einbau und Reparatur des Gerätes darf nur vom Fach-
mann durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten
Einbauanweisung sorgfältig durchlesen und befolgen!
Die Missachtung der Einbauvorschriften bzw.
ein falscher Einbau kann zur Gefährdung von
Personen und zu Sachschäden führen.
Verwendungszweck
Dieses Gerät wurde für den Einbau in Fahrzeuge (Motor-
caravans, Caravans, Boote, LKW) konstruiert. Andere Anwen-
dungen sind nach Rücksprache mit Truma möglich.
Der Einbau in das Innere von Kraftomnibussen (Fahrzeugklasse
M2 und M3) ist nicht zulässig.
Fahrzeuge für Gefahrstoffe der Klasse EX/II und EX/III
Verbrennungsheizgeräte für gasförmigen Brennstoff sind nicht
zugelassen.
Zulassung
Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheitsabsperr einrichtung
vorgeschrieben.
Der Gasdruckregler Truma SecuMotion erfüllt diese
Anforderung.
Durch den Einbau einer Sicherheitsabsperreinrichtung,
wie z. B. des Gasdruckreglers Truma SecuMotion, mit ent-
sprechend ausgelegter Gasinstallation, ist der Betrieb einer
typgeprüften Flüssiggas-Heizung während der Fahrt gemäß
der EU-Richtlinie 2001/56/EG europaweit zulässig.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
zur Sicherheit ebenfalls die Sicherheitsabsperreinrichtung.
Konformitätserklärung
Die Trumatic E 4000 (A) ist durch den DVGW geprüft und
erfüllt die Gasgeräte-Richtlinie (90/396/EWG) sowie die mit-
geltenden EG-Richtlinien. Für EU-Länder liegt die CE-Produkt-
Ident-Nummer vor: CE-0085AO0232
Die Heizung erfüllt die Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG mit
Ergänzung 2004/78/EG und 2006/119/EG und trägt die Typen-
genehmigungsnummer: e1 00 0145
Die Heizung erfüllt die Richtlinie zur Funkentstörung von
Kraftfahrzeugmotoren 72/245/EWG mit den Ergänzungen
2004/104/EG, 2005/83/EG und 2006/28/EG und trägt die
Typengenehmigungsnummer: e1 03 2605
Die Heizung erfüllt die EMV-Richtlinie 89/336/EWG und die
Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG.
Das Heizgerät ist für den Einbau in Kraftfahrzeugen (Motor-
caravans Fahrzeugklasse M1) für Personenbeförderung mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, für Anhänger
(Caravans Fahrzeugklasse O) sowie für Nutzfahrzeuge (Fahr-
zeugklasse N) zugelassen.
Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem
Typenschild angekreuzt werden.
Vorschriften
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Einbau in Fahrzeuge muss den Bestimmungen des je-
weiligen Verwendungslandes entsprechen (in Europa z. B.
EN 1949 für Fahrzeuge). Nationale Vorschriften und Rege-
lungen (in Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt G 607 für
Fahrzeuge oder G 608 für Boote) müssen beachtet werden.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen sind die entsprechen-
den Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsgenossen-
schaften (in Deutschland z. B. BGV D 34) zu beachten.
Nähere Angaben zu den Vorschriften in den entsprechenden
Bestimmungsländern können über unsere Auslands-Vertre-
tungen (siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com)
angefordert werden.
Einbauhinweise für Nutzfahrzeuge
Der TÜV-geprüfte Flaschen halter
(Art.-Nr. 39742-00) ist Bestandteil
der Typengenehmigung nach der
Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG
für die Heizungen Trumatic E.
Danach dürfen 2 Gasflaschen mit
max. je 15 kg Inhalt an ge schlossen
sein und wäh rend der Fahrt zum
Betrieb der Heizungen verwendet
werden. Zum Schutz des Flaschen-
ventils und des Gasdruckreglers ist
lediglich die mit dem Flaschenhalter
mitgelieferte Schutzhaube erforderlich.
Zum Schutz vor Diebstahl oder aus
optischen Gründen kann die Gas-
flasche auch mit dem verschließ-
baren Flaschenschrank (Art.-Nr.
39010-21100) verkleidet werden.
Der Schrank wird zusammen mit
dem Flaschenhalter am Fahrzeug-
rahmen angeschraubt.
Bei Einbau des Heizgerätes in Sonderfahrzeuge (z. B. Fahr-
zeuge zum Transport gefährlicher Güter) müssen die für sol-
che Fahrzeuge geltenden Vorschriften berücksichtigt werden.
Einbauhinweise für Fahrerhäuser
Bei Heizungen mit Abgasführung unter den Fahrzeugboden
muss der Abgaskamin bis in die Nähe der seitlichen oder
hinteren Begrenzung des Fahrerhauses oder des Fahrzeuges
gebracht werden, so dass das Eindringen von Abgasen in das
Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist.
Typbezogene Montageanleitungen und Einbausätze stehen
bei Truma zur Verfügung.
In Deutschland ist für Gefahrgut-Tankfahrzeuge im Geltungs-
bereich der ADR die Heizung nur mit Truma Vorschaltgerät
zugelassen.
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