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Einbauanweisung - Truma Combi D 6 Einbauanweisung

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Einbauanweisung

Einbau und Reparatur des Gerätes darf nur vom Fach-
mann durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten
Einbau anweisung sorgfältig durchlesen und befolgen!
Die Missachtung der Einbauvorschriften bzw.
ein falscher Einbau kann zur Gefährdung von
Personen und zu Sachschäden führen.
ESD-Vorschriften beachten!
Verwendungszweck
Die Dieselheizung Combi D ist eine Warmluftheizung mit
integriertem Warmwasserboiler (10 Liter Inhalt). Dieses Ge-
rät wurde für den Einbau in Motorcaravans und Caravans
kon struiert.
Für einen längeren Heizbetrieb in Höhenlagen von 1500 bis
2750 m ist ein zusätzliches Höhenset (Art.-Nr. 34610-01)
erforderlich.
Zulassung
Das Heizgerät ist für den Einbau in Kraftfahrzeugen
(Motorcaravans Klasse M1) für Personenbeförderung mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz sowie für
Anhänger (Caravans Klasse O) zugelassen.
Der Einbau in das Innere von Kraftomnibussen und in Fahr-
zeuge (Fahrzeugklasse M2 und M3) ist nicht zulässig.
Beim Einbau in Sonderfahrzeuge sowie Fahrzeuge für den
Gefahrguttransport müssen die dafür geltenden Vorschriften
berücksichtigt werden.
Andere Anwendungen sind nach Rücksprache mit Truma
möglich.
Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem
Typenschild angekreuzt werden.
Konformitätserklärung
Das Gerät erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien:
– Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG, 2004/78/EG, 2006/119/EG
Typgenehmigungs nummer e1 00 0232
– Funkentstörung in KFZ 2004/104/EG, 2005/83/EG, 2006/28/EG
Typgenehmigungsnummer e1 03 5277
– Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG
– Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EWG
Das Gerät erfüllt die Anforderungen folgender
UN ECE-Regelungen:
– Heizsysteme in KFZ UN ECE R122
Typgenehmigungsnummer E1 122R-000232
– Funkentstörung in KFZ UN ECE R10
Typgenehmigungsnummer E1 10R-035277
Vorschriften
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerä tes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Einbauhinweise für Fahrzeuge
Der Einbau in Fahrzeuge muss den Bestimmungen des jewei-
ligen Verwendungslandes entsprechen. Nationale Vorschriften
und Regelungen müssen beachtet werden.
In Deutschland sind für gewerblich genutzte Fahrzeuge die
entsprechenden Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsge-
nossenschaften zu beachten.
In anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu
beachten.
Nähere Angaben zu den Vorschriften in den entsprechenden
Bestimmungsländern können über unsere Auslands-Ver-
tretungen (siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com)
angefordert werden.
Platzwahl
Das Gerät und seine Abgasführung grundsätzlich so einbauen,
dass es für Servicearbeiten (z. B. am Kraftstoff- und Wasser-
anschluss über eine Serviceklappe, Möbeltüre etc.) jederzeit
gut zugänglich ist und leicht aus- und eingebaut werden kann.
Der Abstand des Gerätes zu den umliegenden Möbel- oder
Fahrzeugteilen muss allseitig mindestens 10 mm (zur Wasser-
anschlussseite mindestens 5 mm) betragen.
Im Lieferumfang ist ein zweites Typenschild (Duplikat) mit ab-
lösbarem Barcode enthalten.
Sollte nach dem Einbau der Heizung das Typenschild auf der
Heizung nicht lesbar sein, so ist das zweite Typenschild (Dupli-
kat) an einer gut sichtbaren Stelle auf dem Gerät anzubringen.
Das Duplikat ist nur in Verbindung mit dem Original zu
verwenden.
Original
Duplikat
3

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