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Einbauanweisung; Verwendungszweck; Zulassung; Vorschriften - Truma Trumatic E 2400 Gebrauchsanweisung

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Einbauanweisung

Einbau und Reparatur des Gerätes darf nur vom Fach-
mann durchgeführt werden. Vor Beginn der Arbeiten
Einbauanweisung sorgfältig durchlesen und befolgen!
Bei Missachtung der Einbauvorschriften bzw.
falschem Einbau besteht Lebensgefahr!

Verwendungszweck

Dieses Gerät wurde für den Einbau in Fahrzeuge (Motorca-
ravans, Caravans, Boote, LKW) konstruiert. Andere Anwen-
dungen sind nach Rücksprache mit Truma möglich.
Der Einbau in das Innere von Kraftomnibussen (Fahrzeugklasse
M2 und M3) ist nicht zulässig.
Fahrzeuge für Gefahrstoffe der Klasse EX/II und EX/III
Verbrennungsheizgeräte für gasförmigen Brennstoff sind nicht
zugelassen.

Zulassung

Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheitsabsperreinrichtung vorge-
schrieben. Der Gasdruckregler Truma SecuMotion erfüllt diese
Anforderung.
Durch den Einbau einer Sicherheitsabsperreinrichtung,
wie z. B. des Gasdruckreglers Truma SecuMotion, mit ent-
sprechend ausgelegter Gasinstallation, ist der Betrieb einer
typgeprüften Flüssiggas-Heizung während der Fahrt gemäß
der EU-Richtlinie 2001/56/EG europaweit zulässig.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
zur Sicherheit ebenfalls die Sicherheitsabsperreinrichtung.
Konformitätserklärung
Die Trumatic E 2400 ist durch den DVGW geprüft und erfüllt
die Gasgeräte-Richtlinie (90/396/EWG) sowie die mitgeltenden
EG-Richtlinien. Für EU-Länder liegt die CE-Produkt-Ident-
Nummer vor: CE-0085AO0008.
Die Heizung erfüllt die Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG mit
Ergänzung 2004/78/EG und 2006/119/EG und trägt die Typen-
genehmigungsnummer: e1 00 0144.
Die Heizung erfüllt die Richtlinie zur Funkentstörung von
Kraftfahrzeugmotoren 72/245/EWG mit den Ergänzungen
2004/104/EG, 2005/83/EG und 2006/28/EG und trägt die
Typengenehmigungsnummer: e1 03 2605.
Die Heizung erfüllt die EMV-Richtlinie 89/336/EWG und die
Niederspannungs-Richtlinie 73/23/EWG.
Das Heizgerät ist für den Einbau in Kraftfahrzeugen (Motor-
caravans Fahrzeugklasse M1) für Personenbeförderung mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, für Anhänger
(Caravans Fahrzeugklasse O) sowie für Nutzfahrzeuge (Fahr-
zeugklasse N) zugelassen.
Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem
Typenschild angekreuzt werden.

Vorschriften

Jede Veränderung am Ge rät, einschließlich Zubehörteilen,
Abgasfüh rung und Kamin, oder die Verwendung von Ersatz-
teilen und funk tionswichtigen Zu behörteilen, die keine Truma
Originalteile sind, sowie das Nichteinhalten der Einbau- und
Gebrauchsan wei sung führt zum Erlöschen der Garantie sowie
zum Aus schluss von Haftungsansprü chen. Außerdem erlischt
die Betriebserlaubnis des Gerä tes und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Der Einbau in Fahrzeuge muss den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Nationale Vor-
schriften und Regelungen (in Deutschland z. B. das DVGW-Ar-
beitsblatt G 607) müssen beachtet werden.
In Deutschland sind für gewerblich genutzte Fahrzeuge die
entsprechenden Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsge-
nossenschaften (BGV D 34) zu beachten.
In anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu
beachten.
Nähere Angaben zu den Vorschriften in den entsprechenden
Bestimmungsländern können über unsere Auslands-Vertre-
tungen (siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com)
angefordert werden.
Einbauhinweise für Nutzfahrzeuge
Der TÜV-geprüfte Flaschen halter (Art.-Nr. 39742-00) ist
Bestandteil der Typengenehmigung nach der Heizgeräte-
Richtlinie 2001/56/EG für die Heizungen Trumatic E. Danach
dürfen 2 Gasflaschen mit max. je 15 kg Inhalt an ge schlossen
sein und wäh rend der Fahrt zum Betrieb der Heizungen
verwendet werden. Zum Schutz des Flaschenventils und des
Gasdruckreglers ist lediglich die mit dem Flaschenhalter mit-
gelieferte Schutzhaube erforderlich.
Zum Schutz vor Diebstahl oder aus optischen Gründen kann
die Gasflasche auch mit dem verschließbaren Flaschen-
schrank (Art.-Nr. 39010-21100) verkleidet werden. Der Schrank
wird zusammen mit dem Fla schen halter am Fahr zeug rahmen
angeschraubt.
Bei Einbau des Heizgerätes in Sonderfahrzeuge (z. B. Fahr-
zeuge zum Transport gefährlicher Güter) müssen die für sol-
che Fahrzeuge geltenden Vorschriften berücksichtigt werden.
Einbauhinweise für Fahrerhäuser
Bei Heizungen mit Abgasführung unter den Fahrzeugboden
muss der Abgaskamin bis in die Nähe der seitlichen oder
hinteren Begrenzung des Fahrerhauses oder des Fahrzeuges
gebracht werden, so dass das Eindringen von Abgasen in das
Fahrzeuginnere nicht zu erwarten ist.
Typbezogene Montageanleitungen und Einbausätze stehen
bei Truma zur Verfügung.
In Deutschland ist für Gefahrgut-Tankfahrzeuge im Geltungs-
bereich der ADR die Heizung nur mit Truma Vorschaltgerät
zugelassen.
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