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ProMinent Spectra Betriebsanleitung Seite 10

Exzenterschneckenpumpe
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1.2R
1.10 Hinweise für Inspektions- /
Reparaturauftrag
Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeits-
schutz, wie z.B. die Arbeitsstättenverord-
nung (ArbStättV), die Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV), die Unfallverhütungsvorschrif-
ten sowie die Vorschriften zum Umwelt-
schutz, wie z.B. das Abfallgesetz (AbfG) und
das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflich-
ten alle gewerblichen Unternehmen, ihre
Arbeitnehmer bzw. Mensch und Umwelt vor
schädlichen Einwirkungen beim Umgang mit
gefährlichen Stoffen zu schützen.
Wichtig:
Eine Inspektion / Reparatur von Maschinen
und deren Teilen erfolgt nur, wenn bei-
liegende Unbedenklichkeitsbescheinigung
von autorisiertem und qualifiziertem Fach-
personal korrekt und vollständig ausgefüllt
vorliegt.
Revision: 2
Ersatz für Ausgabe
vom 08.12.95
Text-Nr. 30700
D
1 SICHERHEITSHINWEISE
Datum
erstellt
10.06.03
geprüft
10.06.03
freigegeben
10.06.03
Verteiler: 98, 95
Bitte Kopie verwenden und das Original bei
der Wartungs- und Bedienungsanweisung
belassen.
Falls trotz sorgfältiger Entleerung und Reini-
gung der Maschine dennoch spezielle Sicher-
heitsvorkehrungen erforderlich sein sollten,
müssen die notwendigen Informationen
gegeben werden.
Maschinen, die mit radioaktiv belasteten
Medien betrieben wurden, werden
grundsätzlich nur im Sicherheitsbereich des
Betreibers durch einen unserer Spezial-
monteure repariert oder inspiziert.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Teil
des Inspektions- / Reparaturauftrags. Davon
unberührt bleibt es uns vorbehalten, die
Annahme dieses Auftrages aus anderen
Gründen abzulehnen.
Name
Mangel
Denk
Denk
Fortsetzung Seite 1.3
Unterschrift

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