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Wilo -EMUport CORE Einbau- Und Betriebsanleitung Seite 9

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SICHERHEIT
Sicherheitshinweise, die nur auf Sachschäden
hinweisen werden in grauer Schrift und ohne
Sicherheitszeichen dargestellt.
2.2. Sicherheit allgemein
Sämtliche Arbeiten (Montage, Demontage, War-
tung, Installation) dürfen nur bei abgeschalteter
Hebeanlage erfolgen. Die Hebeanlage muss vom
Stromnetz getrennt und gegen Wiedereinschalten
gesichert werden. Alle sich drehenden Teile müs-
sen zum Stillstand gekommen sein.
Der Bediener hat jede auftretende Störung oder
Unregelmäßigkeit sofort seinem Verantwortlichen
zu melden.
Eine sofortige Stillsetzung durch den Bediener ist
zwingend erforderlich, wenn Mängel auftreten,
welche die Sicherheit gefährden. Hierzu zählen:
-
Versagen der Sicherheits- und/oder Überwa-
chungseinrichtungen
-
Beschädigungen am Sammelbehälter
-
Beschädigung von elektrischen Einrichtungen,
Kabel und Isolationen.
Beim Ein- bzw. Ausbau der Hebeanlage in Abwas-
serschächten darf nicht alleine gearbeitet werden.
Es muss immer eine zweite Person anwesend sein.
Des Weiteren muss für eine ausreichende Belüf-
tung gesorgt werden.
Werkzeuge und andere Gegenstände sind nur an
dafür vorgesehenen Plätzen aufzubewahren, um
eine sichere Bedienung zu gewährleisten.
Bei Schweißarbeiten und/oder Arbeiten mit elek-
trischen Geräten ist sicher zu stellen, dass keine
Explosionsgefahr besteht.
Es dürfen grundsätzlich nur Anschlagmittel
verwendet werden, die auch als solche gesetzlich
ausgeschrieben und zugelassen sind.
Die Anschlagmittel sind den entsprechen-
den Bedingungen anzupassen (Witterung,
Einhakvorrichtung, Last, usw.) und sorgfältig
aufzubewahren.
Mobile Arbeitsmittel zum Heben von Lasten sind
so zu benutzen, dass die Standsicherheit des
Arbeitsmittels während des Einsatzes gewährleis-
tet ist.
Während des Einsatzes mobiler Arbeitsmittel zum
Heben von nicht geführten Lasten sind Maßnah-
men zu treffen, um dessen Kippen, Verschieben,
Abrutschen, usw. zu verhindern.
Es sind Maßnahmen zu ergreifen, damit sich keine
Personen unter hängenden Lasten aufhalten kön-
nen. Weiterhin ist es untersagt, hängende Lasten
über Arbeitsplätze zu bewegen, an denen sich
Personen aufhalten.
Beim Einsatz von mobilen Arbeitsmitteln zum
Heben von Lasten muss, wenn nötig (z. B. Sicht
versperrt), eine zweite Person zum Koordinieren
eingeteilt werden.
Die zu hebende Last muss so transportiert
werden, dass bei Energieausfall niemand verletzt
wird. Weiterhin müssen solche Arbeiten im Freien
abgebrochen werden, wenn sich die Witterungs-
verhältnisse verschlechtern.
Einbau- und Betriebsanleitung Wilo-EMUport CORE
Diese Hinweise sind strikt einzuhalten. Bei
Nichtbeachtung kann es zu Personenschäden
und/oder zu schweren Sachschäden kommen.
2.3. Elektrische Arbeiten
GEFAHR durch gefährliche elektrische Span-
nung!
Durch unsachgemäßen Umgang bei elekt-
rischen Arbeiten droht Lebensgefahr durch
Stromschlag! Diese Arbeiten dürfen nur vom
quali昀椀zierten Elektrofachmann durchgeführt
werden.
VORSICHT vor Feuchtigkeit!
Durch das Eindringen von Feuchtigkeit in das
Kabel werden das Kabel und die Hebeanlage
beschädigt. Tauchen Sie das Kabelende nie in
eine Flüssigkeit ein und schützen Sie es vor
Feuchtigkeitseintritt. Adern, die nicht benutzt
werden, müssen isoliert werden!
Die Hebeanlagen werden mit Drehstrom betrie-
ben. Die national gültigen Richtlinien, Normen
und Vorschriften (z. B. VDE 0100) sowie die
Vorgaben des örtlichen Energieversorgungsunter-
nehmens (EVO) sind einzuhalten.
Die Steuerung muss über ein bauseits zu stellen-
des Schaltgerät erfolgen. Der Bediener muss über
die Stromzuführung der Hebeanlage, sowie deren
Abschaltmöglichkeiten unterrichtet sein. Ein
Fehlerstrom-Schutzschalter (RCD) ist zwingend
vorzusehen.
Für den Anschluss ist das Kapitel "Elektri-
scher Anschluss" zu beachten. Die technischen
Angaben müssen strikt eingehalten werden!
Hebeanlagen müssen grundsätzlich geerdet
werden.
Wurde die Hebeanlage durch ein Schutzorgan
ausgeschaltet, darf diese erst nach der Behe-
bung des Fehlers wieder eingeschaltet werden.
Beim Anschluss der Hebeanlage an das örtliche
Stromnetz sind zwecks Einhaltung der Anforde-
rungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit
(EMV) die nationalen Vorschriften zu beachten.
Wenn erforderlich, spezielle Maßnahmen
berücksichtigen (z.B. geschirmte Kabel, Filter
usw.). Mobilfunkgeräte können Störungen in der
Anlage verursachen.
WARNUNG vor elektromagnetischer Strah-
lung!
Durch elektromagnetische Strahlung be-
steht Lebensgefahr für Personen mit Herz-
schrittmachern. Beschildern Sie die Anlage
dementsprechend und weisen Sie betroffene
Personen darauf hin!
2.4. Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
Die Abwasser-Hebeanlage ist mit den folgenden
Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen
ausgestattet:
Deutsch
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