Deutsch
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Sicherheitseinrichtung
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Überlauf
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Überwachungseinrichtungen
-
Thermische Motorüberwachung
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Dichtigkeitsüberwachung Motorraum
Die Überwachungseinrichtungen müssen in ei-
nem entsprechenden Schaltgerät angeschlossen
werden.
Das Personal muss über die eingebauten Einrich-
tungen und deren Funktion unterrichtet sein.
VORSICHT!
Die Hebeanlage darf nicht betrieben werden,
wenn die Sicherheits- und Überwachungsein-
richtungen entfernt wurden, beschädigt sind
und/oder nicht funktionieren!
2.5. Verhalten während des Betriebs
Beim Betrieb der Hebeanlage sind die am
Einsatzort geltenden Gesetze und Vorschriften
zur Arbeitsplatzsicherung, zur Unfallverhütung
und zum Umgang mit elektrischen Maschinen zu
beachten.
Das Motorgehäuse der Abwasserpumpe kann
während des Betriebs bis zu 100 °C heiß werden.
Es muss ein entsprechender Sicherheitsbereich
vom Betreiber de昀椀niert werden. In diesem dürfen
sich während des Betriebs keine Personen aufhal-
ten und keine leicht entzündlichen und brennba-
ren Gegenstände gelagert werden.
Der Sicherheitsbereich muss eindeutig und klar
erkennbar gekennzeichnet werden!
VORSICHT vor Verbrennungen!
Das Motorgehäuse kann im Betrieb bis zu
100 °C heiß werden. Es besteht Verbren-
nungsgefahr! Hält sich Personal während des
Betriebs im Sicherheitsbereich der Anlage auf,
muss ein Berührungsschutz installiert werden.
Im Interesse eines sicheren Arbeitsablaufes ist die
Arbeitseinteilung des Personals durch den Betrei-
ber festzulegen. Das gesamte Personal ist für die
Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
2.6. Fördermedien
Die Hebeanlage sammelt und fördert hauptsäch-
lich fäkalienhaltiges Abwasser. Ein Wechsel in ein
anderes Fördermedium ist daher nicht möglich.
Ein Einsatz im Trinkwasser ist nicht zulässig!
2.7. Schalldruck
Hebeanlagen haben während des Betriebs einen
Schalldruck von ca. 70 dB (A).
In Abhängigkeit von mehreren Faktoren (z. B.
Aufstellung, Befestigung von Zubehör und
Rohrleitung, Betriebspunkt, uvm.) während des
Betriebs kann der Schalldruck auch höher liegen.
Daher empfehlen wir eine zusätzliche Messung
durch den Betreiber am Arbeitsplatz vorzuneh-
men, wenn die Hebeanlage in ihrem Betriebspunkt
und unter allen Betriebsbedingungen läuft.
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VORSICHT: Lärmschutz tragen!
Laut den gültigen Gesetzen und Vorschriften
ist ein Gehörschutz ab einem Schalldruck von
85 dB (A) P昀氀icht! Der Betreiber hat dafür Sor-
ge zu tragen, dass dies eingehalten wird!
2.8. Angewandte Normen und Richtlinien
Die Hebeanlage unterliegt verschiedenen euro-
päischen Richtlinien und harmonisierten Normen.
Die genauen Angaben hierüber entnehmen Sie
der EG-Konformitätserklärung.
Weiterhin werden für die Verwendung, Monta-
ge und Demontage der Hebeanlage zusätzlich
verschiedene Vorschriften als Grundlage voraus-
gesetzt.
2.9. CE-Kennzeichnung
Das CE-Zeichen ist auf dem Typenschild ange-
bracht.
SICHERHEIT
WILO SE 01/2022 DIN A4