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5.3. Einbau
GEFAHR durch Überdruck
Bei Überschreitung der Einsatzgrenzen kann
es zu einem Überdruck im Sammelbehälter
kommen. Dadurch kann der Sammelbehälter
bersten! Es besteht die Gefahr von Gesund-
heitsgefährdung durch den Kontakt mit
bakteriellbelastetem Abwasser (Fäkalien).
Stellen Sie die Absperrung des Zulaufes beim
Ausfall der Anlage sicher.
Die folgenden Einsatzgrenzen müssen strikt
eingehalten werden:
• Max. Zulauf:
- CORE 20.2: 20 m³/h
- CORE 45.2: 45 m³/h
- CORE 50.2: 50 m³/h
- CORE 60.2: 60 m³/h
• Max. Behälterüberstauung, während des Be-
triebs: 0 m (Behälter ist druckloser Raum)
• Max. Behälterüberstauung, bei Anlagenausfall
(gemessen vom Behälterboden):
- CORE 20.2: 5 m für max. 3 h
- CORE 45.2, 50.2, 60.2: 6,7 m für max. 3 h
• Max. zulässiger Druck in der Druckleitung der
Anlage: 6 bar
• Max. Medientemperatur: 40 °C
GEFAHR durch explosive Atmosphäre!
Innerhalb des Sammelbehälters kann sich
eine explosive Atmosphäre bilden. Wird der
Sammelbehälter geöffnet (z.B. Wartung,
Reparatur, Defekt) kann sich diese innerhalb
des Betriebsraumes ausbilden. Es besteht
Lebensgefahr durch Explosion! Die De昀椀nition
einer entsprechenden Ex-Zone obliegt dem
Betreiber. Folgendes ist zu beachten:
• Die Hebeanlage hat keine Ex-Zulassung!
• Treffen Sie entsprechende Gegenmaßnah-
men, um eine explosive Atmosphäre im
Betriebsraum zu vermeiden!
Beim Einbau der Hebeanlage ist Folgendes zu
beachten:
•
Diese Arbeiten müssen von Fachperso-
nal und elektrische Arbeiten müssen vom
Elektrofachmann durchgeführt werden.
•
Der Betriebsraum muss sauber, trocken, gut
beleuchtet und frostfrei, sowie für die jeweilige
Hebeanlage ausgelegt sein.
•
Der Betriebsraum muss frei zugänglich sein.
Beachten Sie, dass die Wege für das Transport-
gerät inkl. Hebeanlage ausreichend sind und evtl.
Aufzüge die nötige Größe und Tragkraft haben.
•
Es muss eine ausreichende Belüftung des Be-
triebsraums (8-facher Luftaustausch) sicherge-
stellt werden.
•
Es muss gewährleistet sein, dass ein Hebemittel
problemlos montiert werden kann, da dieses für
die Montage/Demontage der Hebeanlage benö-
tigt wird. Der Einsatz- und Abstellplatz für die
Hebeanlage muss mit dem Hebemittel gefahr-
los erreichbar sein. Der Abstellplatz muss einen
festen Untergrund aufweisen. Zum Transport
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der Hebeanlage müssen als Lastaufnahmemittel
Transportgurte verwendet werden. Diese müssen
an den gekennzeichneten Anschlagpunkten
am Behälter befestigt werden. Es dürfen nur
bautechnisch zugelassene Anschlagmittel ver-
wendet werden.
•
Die Hebeanlage muss für die Bedienung und War-
tung frei zugänglich sein. Es muss ein Freiraum
um die Anlage von min. 60 cm (BxHxT) eingehal-
ten werden.
Die Aufstell昀氀äche muss fest (geeignet zur Dübe-
•
leinbringung), waagerecht und plan sein.
•
Der Verlauf vorhandener bzw. noch zu instal-
lierender Rohrleitungen (für Zulauf, Druck und
Entlüftung) ist bezüglich Anschlussmöglichkeiten
an die Anlage zu prüfen.
•
Für die Raumentwässerung muss im Betriebsraum
ein Pumpensumpf angeordnet werden. Die-
ser muss eine Mindestabmessung von
500x500x500 mm haben. Die verwendete
Pumpe muss entsprechend der Förderhöhe der
Hebeanlage gewählt werden. Im Notfall muss der
Pumpensumpf per Hand entleert werden können.
•
Die Anschlusskabel so verlegen, dass ein gefahr-
loser Betrieb und eine problemlose Montage/
Demontage jederzeit möglich ist. Die Hebeanlage
niemals am Anschlusskabel tragen bzw. ziehen.
Prüfen Sie den verwendeten Kabelquerschnitt
und die gewählte Verlegeart, ob die vorhandene
Kabellänge ausreichend ist.
•
Die Bauwerksteile und Fundamente müssen aus-
reichende Festigkeit haben, um eine sichere und
funktionsgerechte Befestigung zu ermöglichen.
Für die Bereitstellung der Fundamente und deren
Eignung in Form von Abmessungen, Festigkeit
und Belastbarkeit ist der Betreiber bzw. der jewei-
lige Zulieferer verantwortlich!
•
Prüfen Sie die vorhandenen Planungsunterlagen
(Montagepläne, Ausführung des Betriebsraumes,
Zulaufverhältnisse) auf Vollständig- und Richtig-
keit.
•
Beachten Sie weiterhin auch die national gültigen
Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften
der Berufsgenossenschaften.
•
Beachten Sie ebenfalls alle Vorschriften, Regeln
und Gesetze zum Arbeiten mit schweren und un-
ter schwebenden Lasten. Tragen Sie die entspre-
chenden Körperschutzmittel.
5.3.1. Grundlegende Hinweise zur Befestigung der
Hebeanlage
Hebeanlagen müssen verdreh- und abhängig
vom Einsatzort, auftriebssicher montiert werden.
Hierfür muss die Hebeanlage am Boden des Be-
triebsraums verankert werden. Die Montage kann
hierbei auf unterschiedlichen Bauwerken (Beton,
Stahl, usw.) erfolgen. Beachten Sie die folgenden
Hinweise für das Befestigungsmaterial:
•
Achten Sie auf den richtigen Randabstand, um
Risse und das Abplatzen des Baustoffes zu ver-
meiden.
•
Die Bohrlochtiefe richtet sich nach der
Schraubenlänge. Wir empfehlen eine Bohrlochtie-
fe von Schraubenlänge +5 mm.
AUFSTELLUNG
WILO SE 01/2022 DIN A4