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IBM EXP400 Installationshandbuch Seite 73

Speichererweiterungseinheit
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minderung der nicht reparierten Maschine oder die Rückgängigmachung des Vertra-
ges hinsichtlich der betroffenen Maschine verlangen und sich den bezahlten Kauf-
preis rückerstatten lassen.
Der zweite Absatz entfällt.
Fehlerbehebung durch IBM: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Während des Gewährleistungszeitraums übernimmt IBM die Kosten für den Hin-
und Rücktransport der Maschine, wenn sie bei der IBM repariert wird.
Haftungsbegrenzung: Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse entfal-
len bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei zugesicherten Eigenschaften.
Ziffer 2 wird wie durch folgenden Satz ergänzt:
Die IBM haftet nur bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
UNGARN
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Die hier genannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Vertrags-
bruch, der zum Tode oder zu physischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen
führt, die vorsätzlich, durch Fahrlässigkeit oder durch kriminelle Handlungen verur-
sacht wurden.
Die Parteien akzeptieren die Verbindlichkeit der Haftungsbegrenzung und erkennen
an, dass Abschnitt 314.(2) des ungarischen Zivilrechts zur Anwendung kommt, da
der Kaufpreis als auch andere Vorteile aus der vorliegenden Gewährleistung diese
Haftungsbegrenzung ausgleichen.
IRLAND
Umfang dieser Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Mit Ausnahme der in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Ansprü-
che sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind
auch stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre Präjudizwirkung auf die Allge-
meingültigkeit des oben Gesagten. Ausgeschlossen sind weiterhin alle Ansprüche
aus dem "Sale of Goods Act 1893" und dem "Sale of Goods and Supply of Ser-
vices Act 1980".
Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den fol-
genden Text vollständig ersetzt:
Im Sinne dieses Abschnitts bedeutet „Verschulden" jede Handlung, Erklärung,
Unterlassung oder jedes Versäumnis vonseiten der IBM im Zusammenhang mit
oder in Bezug auf den Inhalt dieser Vereinbarung, für die IBM Ihnen gegenüber
rechtlich haftbar ist, entweder durch Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund
unerlaubter Handlungen. Mehrfaches Verschulden, das im Wesentlichen die glei-
chen Verluste oder Schäden verursacht, wird als einmaliges Verschulden betrachtet,
wobei als Datum für das Verschulden das letzte Verschulden gilt.
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Anhang B. IBM Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002

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