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IBM EXP400 Installationshandbuch Seite 65

Speichererweiterungseinheit
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kann dieser von der betreffenden Partei neu ernannt werden. Das Verfahren wird
an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen
Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt
wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehö-
renden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische
Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen
Sprachen.
HONGKONG UND MACAU (SONDERVERWALTUNGSREGIONEN VON CHINA)
Geltendes Recht: Der folgende Text ersetzt „dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem Sie die Maschine erworben haben" im ersten Satz:
dass die Gesetze der chinesischen Sonderverwaltungsregion Hongkong zur Anwen-
dung kommen.
INDIEN
Haftungsbegrenzung: Die Ziffern 1 und 2 dieses Abschnitts werden wie folgt
ersetzt:
1. Personenschäden (einschließlich Tod) oder Schäden an Immobilien und beweg-
lichen Sachen nur bei Fahrlässigkeit der IBM; und
2. sonstige tatsächliche Schäden, die durch Nichterfüllung von Lieferungen oder
Leistungen hinsichtlich dieser Vereinbarung entstanden sind, in der Höhe des
Betrages, den Sie für die Maschine bezahlt haben, die Gegenstand des
Anspruchs ist. Im Rahmen dieser Haftungsbegrenzung umfasst der Terminus
„Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten internen Code („LIC").
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-
fügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Bangalore, Indien durch Schiedsspruch in
Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen Indiens geregelt bzw. beigelegt. Der
in Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Par-
teien ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine
Begründung enthalten.
Die Anzahl der Schiedsrichter ist drei, wobei jede Partei berechtigt ist, einen
Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter bestim-
men vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt den
Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten der Anwalts-
kammer Indiens (Bar Council of India) übernommen werden. Bei Ausfällen eines
der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu
ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige
Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Anhang B. IBM Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002
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