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IBM EXP400 Installationshandbuch Seite 70

Speichererweiterungseinheit
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In Estland, Lettland und Litauen werden sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich
im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, in einem Schiedsspruch-
verfahren beigelegt, das in Helsinki, Finnland, gemäß den geltenden
Schiedsspruchgesetzen Finnlands stattfindet. Jede Partei ernennt einen Schieds-
richter. Die Schiedsrichter bestimmen dann gemeinsam den Vorsitzenden. Können
sich die Schiedsrichter nicht auf einen Vorsitzenden einigen, wird dieser von der
zentralen Handelskammer (Central Chamber of Commerce) in Helsinki ernannt.
EUROPÄISCHE UNION (EU)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EU-LÄNDER:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nati-
onalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern defi-
niert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in dieser Gewährleistung nicht
betroffen.
Gewährleistungsservice: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Um Gewährleistungsservice von IBM in EU-Ländern zu erhalten, rufen Sie die für
das jeweilige Land in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegebene Telefon-
nummer an.
Sie können auch über die folgende Adresse mit IBM Kontakt aufnehmen:
ÖSTERREICH, DÄNEMARK, FINNLAND, GRIECHENLAND, ITALIEN, NIEDER-
LANDE, NORWEGEN, PORTUGAL, SPANIEN, SCHWEDEN UND SCHWEIZ
Haftungsbegrenzung: Die Bedingungen in diesem Abschnitt werden durch den fol-
genden Text vollständig ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gel-
ten:
1. Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der
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IBM EXP400 Speichererweiterungseinheit: Installationshandbuch
IBM Warranty & Service Quality Dept.
PO Box 30
Spango Valley
Greenock
Scotland PA16 0AH
Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Verein-
barung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung
in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensa-
tion der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nicht-
erfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe ent-
standen und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für
die Maschine bezahlten Gebühren. Im Rahmen dieser Haftungsbegrenzung
umfasst der Terminus „Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten
internen Code („LIC").
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und
für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM recht-
lich haftbar ist.

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