Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

IBM EXP400 Installationshandbuch Seite 67

Speichererweiterungseinheit
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für EXP400:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzuge-
fügt:
Verfahren und Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit
in Zusammenhang stehen, werden in Metro Manila, Philippinen, in Übereinstim-
mung mit den geltenden Gesetzen der Philippinen geregelt bzw. beigelegt. Der in
Schriftform abzufassende Schiedsspruch ist endgültig und bindend für alle Parteien
ohne Einspruchsmöglichkeit und muss eine Darlegung der Fakten sowie eine
Begründung enthalten.
Es müssen drei Schiedsrichter bestellt werden, wobei jede Partei berechtigt ist,
einen Schiedsrichter zu ernennen. Die von den Parteien ernannten Schiedsrichter
bestimmen vor Beginn des Verfahrens den dritten Schiedsrichter. Dieser übernimmt
den Vorsitz. Bei Ausfall des Vorsitzenden kann der Vorsitz vom Präsidenten des
Philippine Dispute Resolution Center, Inc. übernommen werden. Bei Ausfällen eines
der beiden anderen Schiedsrichter kann dieser von der betreffenden Partei neu
ernannt werden. Das Verfahren wird an dem Punkt fortgesetzt, an dem der jeweilige
Schiedsrichter ausgetauscht wurde.
Verweigert oder unterlässt eine der Parteien die Ernennung eines Schiedsrichters
innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum, zu dem die andere Partei ihren
Schiedsrichter ernannt hat, wird der zuerst ernannte Schiedsrichter zum alleinigen
Schiedsrichter, vorausgesetzt, dass er rechtmäßig und ordnungsgemäß ernannt
wurde.
Die Verkehrssprache für sämtliche Verfahren ist Englisch (die zum Verfahren gehö-
renden Dokumente müssen ebenfalls in Englisch abgefasst sein). Die englische
Version dieser Vereinbarung ist die verbindliche und hat Vorrang vor allen anderen
Sprachen.
SINGAPUR
Haftungsbegrenzung: Die Wörter „SPEZIELLE" und „WIRTSCHAFTLICHE" in Zif-
fer 3 im fünften Absatz werden gelöscht.
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN GELTEN FÜR ALLE EMEA-LÄNDER:
Diese Garantiebestimmungen gelten für von IBM oder IBM Resellern erworbene
Maschinen.
Gewährleistungsservice: Wenn Sie eine Maschine in Österreich, Belgien, Zypern,
Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Island, Irland,
Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden,
Norwegen, Portugal, Spanien, San Marino, Schweden, der Schweiz, Großbritannien
oder im Vatikan erwerben, können Sie für diese Maschine Gewährleistungsservice
in jedem der genannten Länder von (1) einem zum Ausführen von Gewährleistungs-
service autorisierten IBM Reseller oder (2) von IBM in Anspruch nehmen, vorausge-
setzt, die Maschine wurde von IBM in dem Land angekündigt und zur Verfügung
gestellt, in dem Sie den Service in Anspruch nehmen möchten. Wenn Sie einen
Personal Computer in Albanien, Armenien, Weißrussland, Bosnien und Herzego-
wina, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien,
Jugoslawien, in der früheren jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien,
Polen, Rumänien, Russland, der Slowakei, Slowenien oder der Ukraine erworben
haben, können Sie für diese Maschine Gewährleistungsservice in jedem der
55
Anhang B. IBM Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis