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Anhang B. Ibm Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002; Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen - IBM EXP400 Installationshandbuch

Speichererweiterungseinheit
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Anhang B. IBM Gewährleistung Z125-4753-07 11/2002

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Diese "Gewährleistung" umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länder-
spezifische Bestimmungen und Teil 3 - Gewährleistungsinformationen. Die Bestim-
mungen in Teil 2 ersetzen oder ändern die Bestimmungen in Teil 1. Die IBM
erbringt die nachfolgend beschriebenen Gewährleistungen nur für Maschinen, die
für den Eigenbedarf erworben wurden, und nicht für zum Wiederverkauf erworbene
Maschinen. Der Begriff „Maschine" steht für eine IBM Maschine, ihre Zusatzein-
richtungen, Typen- und Modelländerungen, Modellerweiterungen, Maschinen-
elemente oder Zubehör bzw. deren beliebige Kombination. Der Begriff „Maschine"
umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine installierte Soft-
wareprogramme. Gesetzlich unabdingbare Verbraucherschutzrechte gehen den
nachfolgenden Bestimmungen vor.
Umfang dieser Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass jede Maschine 1) in Material und Ausführung fehlerfrei ist
und 2) den veröffentlichten Spezifikationen der IBM („Spezifikationen") entspricht.
Der Gewährleistungszeitraum für jede Maschine beginnt mit dem Datum der ersten
Installation und ist in Teil 3 - Gewährleistungsinformationen angegeben. Sofern von
IBM bzw. dem Reseller nicht anders angegeben, ist das Datum auf Ihrem Kassen-
beleg das Installationsdatum. Bei vielen Zusatzeinrichtungen, Modellumwandlungen
oder Erweiterungen müssen Teile der Maschine entfernt und an IBM zurückgege-
ben werden. Ein Ersatzteil erhält den Garantiestatus des entfernten Teils. Sofern
von IBM nichts anderes angegeben ist, gelten die folgenden Gewährleistungen nur
in dem Land oder der Region, in der die Maschine erworben wurde.
DIESE GARANTIEBESTIMMUNGEN SIND ABSCHLIESSEND UND ERSETZEN
SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE. EINIGE
LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN AUSSCHLUSS
VERÖFFENTLICHTER ODER STILLSCHWEIGENDER GEWÄHRLEISTUNGEN,
SO DASS OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWEND-
BAR SIND. DERARTIGE GEWÄHRLEISTUNGEN BESCHRÄNKEN SICH IN DIE-
SEM FALL AUF DIE DAUER DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS. NACH
ABLAUF DES GEWÄHRLEISTUNGSZEITRAUMS WERDEN KEINERLEI
GEWÄHRLEISTUNGEN MEHR ERBRACHT. EINIGE LÄNDER ODER RECHTS-
ORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DIE BEGRENZUNG DER ZEITDAUER EINER
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG, SO DASS OBIGE EINSCHRÄN-
KUNGEN MÖGLICHERWEISE NICHT ANWENDBAR SIND.
Gewährleistungsausschluss
Folgendes ist nicht Bestandteil dieser Gewährleistung:
v Vorinstallierte oder nachträglich installierte Softwareprogramme oder Software-
programme, die mit der Maschine geliefert werden;
v Schäden, die durch nicht sachgerechte Verwendung (einschließlich der Nutzung
von Maschinenkapazität oder -leistung, die nicht schriftlich von IBM bestätigt
wurde), Unfälle, Änderungen, ungeeignete Betriebsumgebung, unsachgemäße
Wartung Ihrerseits verursacht wurden;
v Schäden, die von Produkten herbeigeführt wurden, für die IBM nicht verantwort-
lich ist; und
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