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Ibm Erklärung Über Begrenzte Gewährleistung Z125-4753-06 8/2000; Teil 1 - Allgemeine Bedingungen - IBM Eserver HS20 Installations- Und Benutzerhandbuch

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IBM Erklärung über begrenzte Gewährleistung Z125-4753-06 8/2000

Teil 1 - Allgemeine Bedingungen

Diese Erklärung über begrenzte Gewährleistung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bedin-
gungen und Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen. Die Bedingungen in Teil 2
ersetzen oder ändern die Bedingungen in Teil 1. Die IBM erbringt die nachfolgend
beschriebenen Garantieleistungen nur für Maschinen, die für den Eigenbedarf
erworben wurden, und nicht für von IBM oder einem Reseller zum Weiterverkauf
erworbene Maschinen. Der Begriff „Maschine" steht für eine IBM Maschine, ihre
Zusatzeinrichtungen, Typen- und Modellumwandlungen, Modellerweiterungen,
Maschinenelemente oder Zubehör bzw. deren beliebige Kombination. Der Begriff
„Maschine" umfasst weder vorinstallierte noch nachträglich auf der Maschine instal-
lierte Softwareprogramme. Sofern von IBM nichts anderes angegeben ist, gelten die
folgenden Garantieleistungen nur in dem Land, in dem die Maschine erworben
wurde. Keine Bestimmung in dieser Gewährleistung betrifft Verbraucherschutz-
rechte, die gesetzlich unabdingbar sind. Bei Fragen wenden Sie sich an IBM oder
den Reseller.
Die IBM Gewährleistung für Maschinen: IBM gewährleistet, dass jede Maschine
1) in Material und Ausführung fehlerfrei ist und 2) den veröffentlichten technischen
Daten der IBM („Technische Daten") entspricht. Der Gewährleistungszeitraum ist für
jede Maschine festgelegt und beginnt mit dem Datum der Installation. Sofern von
IBM bzw. dem Reseller nicht anders angegeben, ist das Datum auf Ihrem Kassen-
beleg das Installationsdatum.
Wenn eine Maschine im Gewährleistungszeitraum nicht wie beschrieben funktioniert
und IBM bzw. der Reseller nicht in der Lage ist, 1) diesen Zustand herzustellen
oder 2) sie durch eine funktionell mindestens gleichwertige Maschine zu ersetzen,
sind Sie berechtigt, die Maschine an Ihre Verkaufsstelle zurückzugeben und den
bezahlten Kaufpreis zurückzuerhalten.
Umfang der Gewährleistung: Nicht Bestandteil dieser Gewährleistung sind erfor-
derliche Reparaturen und das Ersetzen von Maschinen infolge von Schäden, verur-
sacht durch: nicht sachgerechte Verwendung, Unfälle, Veränderungen, ungeeignete
Betriebsumgebungen, unsachgemäße Wartung durch den Kunden oder Schäden,
die von Produkten herbeigeführt wurden, für die IBM nicht verantwortlich ist. Bei
Entfernung oder Veränderung der Typenschilder bzw. Teilenummern erlischt diese
Gewährleistung.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN SIND ABSCHLIESSEND
UND ERSETZEN SÄMTLICHE ETWAIGE SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGS-
ANSPRÜCHE. ZUSÄTZLICH KÖNNEN SIE JE NACH DEN IN DEM LAND DES
ERWERBS GELTENDEN GESETZEN UND VERORDNUNGEN NOCH WEITER-
GEHENDE RECHTE GELTEND MACHEN. SOWEIT DIE IM LAND DES
ERWERBS GELTENDEN RECHTE UND VERORDNUNGEN DIE OBEN AUFGE-
FÜHRTEN EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE NICHT ZULASSEN,
TREFFEN DIESE FÜR SIE NICHT ZU. DIE DANN NICHT EINGESCHRÄNKTEN
ODER AUSGESCHLOSSENEN GARANTIELEISTUNGEN WERDEN DANN NUR
WÄHREND DER GEWÄHRLEISTUNGSZEIT ERBRACHT. NACH ABLAUF DER
GEWÄHRLEISTUNGSZEIT WERDEN KEINERLEI GARANTIELEISTUNGEN
MEHR ERBRACHT.
Nicht von der Gewährleistung abgedeckt: IBM garantiert nicht den unter-
brechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb einer Maschine. Technische oder andere
Unterstützung, die für eine Maschine im Rahmen der Gewährleistung zur Verfügung
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IBM Eserver HS20-Fibre-Channel-Erweiterungskarte: Installations- und Benutzerhandbuch

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