Richtlinien für die elektrische Installation
7.4.1
Potenzialausgleich
Potenzialunterschiede können bei räumlich voneinander entfernten Anlageteilen auftreten, wenn
diese
von unterschiedlichen Versorgungen gespeist werden.
beidseitig aufgelegte Leitungsschirme besitzen, die an unterschiedlichen Anlagenteilen geerdet
werden.
Zum Potenzialausgleich muss eine Potenzialausgleichsleitung gelegt werden.
Anschaltung A
B
A
Abbildung 7-5:
Potenzialaus-
gleich
Bezugspotenzial
Eine Potenzialausgleichsleitung muss folgende Merkmale aufweisen:
Kleine Impedanz. Bei beidseitig aufgelegten Leitungsschirmen muss die Impedanz der
Ausgleichsleitung erheblich kleiner sein als die der Schirmverbindung (höchstens 10% der
Impedanz der Schirmverbindung).
Die Ausgleichsleitung muss bei einer Länge unter 200 m mindestens einen Querschnitt von 16 mm
aufweisen. Beträgt die Leitungslänge mehr als 200 m, so ist ein Querschnitt von mindestens 25 mm
erforderlich.
Die Ausgleichsleitung muss aus Kupfer oder verzinktem Stahl bestehen.
Sie muss großflächig mit dem Schutzleiter bzw. der Erdung verbunden und gegen Korrosion
geschützt werden.
7-10
Gefahr
Der Schirm darf nicht als Potenzialausgleich dienen!
3
0
5
0
8
0
Potenzialausgleichsleitung
---------------
---------------
Schirm
D301105 1211 - BL20-ECO PROFIBUS-DP
Anschaltung B
0
3
0
5
0
8
Bezugspotenzial
B
A
2
2