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Abschnitt 1 - Allgemeines; Einführung; Zulassung; Betriebsverfahren Und Flugleistungsdaten - auto gyro Calidus Handbuch

Tragschrauber
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Inhaltsverzeichnis

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ABSCHNITT 1 - ALLGEMEINES

1.1
Einführung
Dieses Handbuch wurde erstellt, um Piloten, Ausbildern und Besitzern/Haltern jene
Informationen zu geben, die zum sicheren und effizienten Betrieb dieses Tragschraubers
notwendig sind. Es enthält die Inhalte wie von der jeweiligen zulassenden Behörde
vorgeschrieben. Dieses Handbuch ist jedoch keinen Ersatz für eine angemessene und
professionelle Flugausbildung.
Zum Betreiben dieses Luftsportgerätes ist eine entsprechende Lizenz (Luftfahrerschein für
Luftsportgeräteführer) einschließlich der Klassenberechtigung 'Tragschrauber' erforderlich,
sowie eine Erweiterung (Passagierberechtigung), falls Passagiere mitgenommen werden.
Die
Kenntnis
dieses
Tragschraubers,
sowie
Anforderungen liegt in der Verantwortung des Piloten. Der Pilot ist außerdem dafür
verantwortlich, die Lufttüchtigkeit des Tragschraubers festzustellen und das Luftsportgerät
innerhalb seiner in diesem Handbuch spezifizierten Betriebsgrenzen und gemäß den
beschriebenen Verfahren zu betreiben.
Es
liegt
in
der
landesspezifischen Regularien zum Verkehr zuzulassen und zu versichern. Der
Besitzer/Halter ist außerdem für die vorgeschriebene Wartung, bzw. die Aufrechterhaltung
der
Lufttüchtigkeit
Wartungsanweisungen finden sich im ABSCHNITT 8 dieses Handbuchs, sowie im
Wartungshandbuch. Hinweis: Abhängig von der Art des Einsatzes, Umfang der
Wartungstätigkeit oder dem betroffenen Bauteil kann die zuständige Behörde die
Durchführung durch qualifiziertes Wartungspersonal bzw. entsprechende Einrichtungen
fordern.
1.2

Zulassung

Der Calidus ist entwickelt, getestet und zugelassen gemäß der Deutschen „Bauvorschriften
für Ultraleichte Tragschrauber" (BUT 2001) einschließlich ihrer letzten Ergänzung gemäß
"Nachrichten für Luftfahrer" NfL II 13/09 vom 12.02.2009, sowie auch den British Civil
Airworthiness Requirements (BCAR) Section T.
Die entsprechenden Zulassungs-Dokumente (Geräte-Kennblatt) wurden durch den DULV
(Deutscher
Ultraleichtflugverband
Zulassungsbehörde LBA ausgestellt.
Das Lärmzeugnis wurde entsprechend den "Lärmschutzverordnung für Ultraleichte
Tragschrauber" erteilt.
1.3

Betriebsverfahren und Flugleistungsdaten

Die rechtliche Basis zum Betrieb eines Tragschraubers ist durch nationale Gesetze und
Verordnungen festgelegt. Die darin festgelegten Anweisungen und Randbedingungen
müssen beim Betrieb eingehalten und beachtet werden.
Die hierin veröffentlichten Flugleistungsdaten und Betriebsverfahren wurden während des
Zulassungsprozesses durch Flugversuche und analytische Verfahren ermittelt.
AutoGyro_FBH_Calidus
Flug- und Betriebshandbuch
Flughandbuchs,
aller
anderen
Pflicht
des
Besitzers/Halters
des
Tragschraubers
e.V.)
Revision 3.1 – Ausgabe 10.03.2016
Calidus
der
besonderen
relevanten
Informationen
den
Tragschrauber
verantwortlich.
im
Auftrag
der
ABSCHNITT 1
ALLGEMEINES
Eigenschaften
dieses
und
rechtlichen
gemäß
Die
entsprechenden
nationalen
Deutschen
den
1-1

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