Ansteuerbare
Mehrlagenmembranpumpe
Baureihe C 410.2 ML
Betriebsanleitung
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Allgemein
Für die sera Mehrlagenmembranpumpe sind grundsätzlich die
am Aufstellungsort geltenden Vorschriften vor Inbetriebnahme
und während des Betriebs zu beachten.
Die sera Mehrlagenmembranpumpe wird anschlussfertig gelie-
fert. Vor der Montage und Inbetriebnahme sind unbedingt die
hier aufgeführten Anweisungen und besonders die Sicher-
heitshinweise zu beachten.
3
Typen
3.1
Typenschlüssel
Beispiel:
Mehrlagenmembranpumpe Typ C 410.1-70 ML
C
410.2
70
ML
Angabe zur Regelbarkeit
C
ansteuerbar
410.2
C
70
ML
Angabe zur/zum Baureihe/Hubgetriebe
70
C
410.2
ML
Angabe des Nennförderstroms
Diese Stelle gibt den Nennförderstrom in
Liter/Stunde an.
(Standardausführung bezogen auf Wasser)
ML
C
410.2
70
Angabe zur Ausführung der Einbaupumpe
ML
Ausführung als Mehrlagenmembranpumpe
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www.sera-web.com
3.2
Typenschild
Jede sera Mehrlagenmembranpumpe wird werksseitig mit ei-
nem Typenschild versehen. Nachfolgend werden die Angaben
auf dem Typenschild erläutert.
1
2
3
Abb. 05 Typenschild
Erklärung der Angaben auf dem Typenschild
1
Typ
2
Nr.
3
P
min/max [bar]
1
4
P
max [bar]
2
5
Q
l/h
N
6
n
1/min
N
3
7
Hydrfl. [cm
]
Tab. 01 Erklärung Typenschild
Technische Änderungen vorbehalten!
4
5
6
7
Pumpentyp
Werknummer (Serien-Nr.) der Pumpe
Mindest-/Höchstzulässiger Druck im
Eintritt der Pumpe
Mindest-/Höchstzulässiger Druck im
Eintrittsquerschnitt, für den die Pumpe
einsetzbar ist. Dabei ist die Abhängig-
keit des Drucks von Drehzahl, Förder-
strom, Temperatur und statischen
Druck am Eintritt zu berücksichtigen.
Höchstzulässiger Druck im Austritt
der Pumpe
Höchstzulässiger Druck im Austritts-
querschnitt, für den die Pumpe einsetz-
bar ist. Dabei ist die Abhängigkeit des
Drucks von Drehzahl, Förderstrom,
Temperatur und statischen Druck am
Austritt zu berücksichtigen.
Nennförderstrom
Förderstrom, für den die Pumpe bei der
Nenndrehzahl n
, der Nennförderhöhe
N
p
max. und dem im Liefervertrag ange-
2
gebenen Fördermedium bestellt wurde.
Nennhubfrequenz
Nicht zutreffend
TA 441 Rev. 6 de 03/2015