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Bestimmungsgemäße Verwendung - Scheppach hms 1070 Originalanleitung

Abricht- und dickenhobelmaschine
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Die Mindesthöhe von nachschleifbaren Hobelmessern
ist 20 mm.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die maschine entspricht den gültigen normen und
Bestimmungen der eu.
Vor Arbeitsaufnahme müssen sämtliche Schutz- und
Sicherheitseinrichtungen an der Maschine montiert
sein.
Die Maschine ist zur Bedienung durch eine Person
konzipiert. Die Bedienungsperson ist im Arbeitsbe-
reich gegenüber Dritten verantwortlich.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Ma-
schine vollzählig in lesbarem Zustand halten.
Die Abricht- und Dickenhobelmaschine ist mit dem
angebotenen Werkzeug und Zubehör ausschließlich
zum Hobeln von Holz konzipiert.
Die Maximalabmessung der zu bearbeitenden Werk-
stücke darf bei der Standardausführung die Tisch-
größe nicht überschreiten. Durchlaßbreite 254 mm,
Durchlaßhöhe 5–120 mm
Bei langen Werkstücken, die ein Abkippen von der
Tischplatte ermöglichen, ist die Tischverlängerung
bzw. der Rollbock (Sonderzubehör) zu verwenden.
Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die Ma-
schine an eine Absauganlage angeschlossen werden.
Zum Absaugen von Holzspänen eine Absaugsaugan-
lage einsetzen. Die Strömungsgeschwindigkeit am
Absaugstutzen muß 20 m/s betragen.
Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum Ab-
saugen ein Absauger der den gewerblichen Vorschrif-
ten entspricht, eingesetzt werden.
Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Ar-
beitsmaschine nicht abschalten oder entfernen.
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefah-
renbewußt unter Beachtung der Betriebsanleitung
benutzen! Insbesondere Störungen, die die Sicher-
heit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen
(lassen)!
Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften
des Herstellers sowie die in den Technischen Da-
ten angegebenen Abmessungen müssen eingehalten
werden.
Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und
die sonstigen, allgemein anerkannten sicherheits-
technischen Regeln müssen beachtet werden.
Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewar-
tet oder repariert werden, die damit vertraut und über
die Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächtige Ver-
änderungen an der Maschine schließen eine Haftung
des Herstellers für daraus resultierende Schäden aus.
Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Origi-
nalwerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
Achtung: Der Gebrauch von anderen Werkzeugen oder
Zubehör als in der Bedienungsanweisung vorgegeben
kann eine Verletzungsgefahr für Sie bedeuten.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht

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