Pflichten des Betreibers
Der Betreiber ist verpflichtet, die Geräte nur in einwandfreiem Zustand zu betreiben.
Gefahrenstellen, die zwischen ZIEHL-ABEGG Geräten und kundenseitigen
Einrichtungen entstehen, sind vom Betreiber zu sichern!
Elektrische / elektronische Einrichtungen
Arbeiten an elektrischen Bauteilen / -gruppen dürfen nur von einer Elektrofachkraft
entsprechend den elektrotechnischen Regeln (z. B. EN 60204, DIN VDE 0100/0113/0160)
durchgeführt werden.
Der Unternehmer oder Betreiber hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel entsprechend den elektrotechnischen Regeln betrieben und
instandgehalten werden.
Es ist grundsätzlich verboten, Arbeiten an Teilen durchzuführen, die unter Spannung stehen.
Schutzart des geöffneten Gerätes ist IP00! Spannungsführende Bauteile können direkt berührt
werden!
Während des Betriebes muss das Gerät geschlossen oder im Schaltschrank eingebaut sein.
Sicherungen dürfen nur ersetzt und nicht repariert oder überbrückt werden.
Nur die im elektrischen Schaltplan vorgesehenen Sicherungen einsetzen.
Spannungsfreiheit muss mit einem zweipoligen Spannungsprüfer kontrolliert werden.
Festgestellte Mängel an elektrischen Anlagen / Baugruppen / Betriebsmitteln müssen
unverzüglich behoben werden. Besteht bis dahin eine akute Gefahr, so darf das Gerät /
die Anlage in dem mangelhaften Zustand nicht betrieben werden.
Beschäftigung von betriebsfremdem Personal
Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten werden häufig von betriebsfremdem Personal ausgeführt, das
die speziellen Umstände und die darauf beruhenden Gefahren oft nicht kennt.
•
Informieren Sie diese Personen ausführlich über die Gefahren in Ihrem Tätigkeitsbereich
•
Kontrollieren Sie deren Arbeitsweise und schreiten Sie rechtzeitig ein
Als Aufsichtsführender sind Sie für die Sicherheit betriebsfremden Personals
verantwortlich!
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