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Prüf- Und Wartungsintervalle Des Segelflugzeugs - DG Flugzeugbau LS8 Serie Flughandbuch

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8.2 Prüf- und Wartungsintervalle des Segelflugzeugs
(a) Jährliche Kontrolle entsprechend Checkliste und Prüfplänen
(Wartungshandbuch Abschnitt 12) nach Durchführung der jährlichen
Wartung (Wartungshandbuch Abschnitt 3).
(b) Tägliche Kontrolle, Vorflugkontrolle und Startcheck entsprechend
Checklisten im Abschnitt 4.
(c) Außerordentliche Kontrolle, abhängig von den Umständen (z.B. harte
Landung, Ringelpietz ), entsprechend Wartungshandbuch Abschnitt 3.
(d) Weitere Inspektionen können durch Herausgabe von
Lufttüchtigkeitsanweisungen/Airworthiness directives (LTA/AD) für
das Flugzeug oder einzelne Komponenten notwendig werden.
(e) Der Halter ist für die rechtzeitige Durchführung von allen anwendbaren
Lufttüchtigkeitsanweisungen/Airworthiness directives verantwortlich.
Sind Kontrollen wiederholt durchzuführen, so kann unbeabsichtigtes
Übersehen des fälligen Termins durch Anfügen eines entsprechenden
Punktes an die Checkliste für die jährliche Kontrolle vermieden
werden.
(f) Lebensdauer- oder laufzeitbeschränkte Teile, wie z.B.
Schleppkupplungen oder Anschnallgurte, können zusätzliche Prüfungen
erforderlich machen. Siehe auch Wartungshandbuch Abschnitt 0.4.
Ausgabe: Juni 2016
Copyright DG Flugzeugbau GmbH - jegliche Kopie oder Veröffentlichung ist untersagt
Flughandbuch LS8
(LS8, LS8-a, LS8-18, LS8-b)
8-2

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