3.7 Sonstige Notfälle
3.7.1
Schnellflugbegrenzung
(a) Wenn abzusehen ist, dass die gewünschte Fluggeschwindigkeit
nicht eingehalten werden kann, z.B.
(1) beim Unterfliegen großer Wolkenbänke
(2) im Blindflug bei starker Turbulenz
dann: die Bremsklappen möglichst im grünen Fahrtmesserbereich unter
190 km/h ausfahren
Warnung: In Notfällen können die Bremsklappen auch bei der höchstzulässigen
Geschwindigkeit von 280 km/h, ausgefahren werden. Dabei Bremsklappen
vorsichtig ausfahren
Warnung: In diesem Geschwindigkeitsbereich werden die Bremsklappen beim
Entriegeln ruckartig herausgesaugt und bewirken eine kurzzeitig negative
Beschleunigung, die zu vom Piloten angeregten Längsschwingungen (pilot
induced oscillations = P.I.O.) führen können.
(b) Erst bei Geschwindigkeiten unter 220 km/h schließen sich die
federbelasteten Bremsklappendeckel wieder vollständig.
(c) Beim Abstieg mit ausgefahrenen Bremsklappen in "Starker
Turbulenz" (Wellenflug) darf der grüne Fahrtmesserbereich nicht
verlassen werden.
Ausgabe: Juni 2016
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Flughandbuch LS8
(LS8, LS8-a, LS8-18, LS8-b)
EASA anerk. 3-5