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DG Flugzeugbau LS8 Serie Flughandbuch Seite 23

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2.11 Flugzeugschlepp, Windenschlepp und Kraftfahrzeugschlepp
Höchstzulässige Geschwindigkeit für Windenschlepp:140 km/h
Höchstzulässige Geschwindigkeit für Flugzeugschlepp:190 km/h
Sollbruchstellen
für Windenschleppmaximal 8250 Newton (825 kg), Empfehlung: Tost
Sollbruchstelle Nr. 3, Kennfarbe rot, Nennbruchlast 7500 N
für Flugzeugschleppmaximal 6600 Newton (660 kg), Empfehlung: Tost
Sollbruchstelle Nr. 5, Kennfarbe blau, Nennbruchlast 6000 N
Mindestschleppseillänge für Flugzeugschlepp .........30 m
Empfohlener Längenbereich.............. bis 80 m
Wichtiger Hinweis: Die Beschränkungen bei Motorseglerschlepp hinsichtlich
Sollbruchstelle und Seillänge sind zu beachten.
Ausgabe: Juni 2016
Copyright DG Flugzeugbau GmbH - jegliche Kopie oder Veröffentlichung ist untersagt
Flughandbuch LS8
(gilt auch für KFZ-Schlepp)
(LS8, LS8-a, LS8-18, LS8-b)
EASA anerk. 2-11

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