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1. Art und Umfang der Garantie. Walker Bay Boats, Inc. (im folgenden „Hersteller" genannt) garantiert dem Originalkäufer (im folgenden „Käufer"
genannt), dass jedes fabrikneue Walker Bay® Genesis oder Odyssey Schlauchboot und die dazugehörigen Zubehörteile (im folgenden
„Erzeugnis" genannt) für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Datum des Originalkaufs frei von Verarbeitungs- bzw. Materialfehlern sein
werden. Bei Auftreten eines solchen Fehlers wird der Hersteller das fehlerhafte Erzeugnis oder einen Teil davon kostenlos (ausgenommen
Versandkosten) vorbehaltlich der folgenden Bedingungen nach eigenem Ermessen ausbessern oder ersetzen:
2. Erweiterte Garantie. Der Käufer hat nach Erhalt einer ausgefüllten Garantieregistrierungskarte (im Lieferumfang des Schlauchboots) innerhalb
von 30 Tagen nach Kaufdatum durch den Hersteller Anspruch auf die folgenden speziellen Garantien, vorbehaltlich der Ausschlüsse und
Bedingungen dieser Begrenzten Garantie:
2.1. Fünf (5) Jahre Garantie ab Datum des Originalkaufs auf den Genesis HIMC-Rumpf.
2.2. Fünf (5) Jahre Garantie ab Datum des Originalkaufs anteilmäßig wie laut „Begrenzter Garantie für Walker Bay® Genesis und Odyssey" in der
auf Hey®tex 1100 Decitex Polymer-Gewebe und Thermo-Seal™-Nahtverklebung gegen Ablösen.
2.3. Zehn (10) Jahre Garantie ab Datum des Originalkaufs anteilmäßig wie laut „Begrenzter Garantie für Walker Bay® Genesis und Odyssey –
Leistungsrichtlinien für Händler" auf Hypalon®-Gewebe und Nahtverklebung gegen Ablösen.
Hinweis: Die Verklebung des Stoffs ist zu beanstanden, wenn sich die äußere Beschichtung vom Grundgewebe löst, oder wenn die
Verklebung ihre strukturelle Festigkeit verlieren sollte.
3. Ausschlüsse. Im Fall von Walker Bay® Genesis bzw. Odyssey Schlauchbooten ist Folgendes von dieser Garantie ausgeschlossen:
3.1. Normales Verblassen oder Verfärben;
3.2. Normaler Verschleiß;
3.3. Abrieb, Risse oder Löcher;
3.4. Beschädigung durch Missbrauch, Nachlässigkeit oder Unfall;
3.5. Beschädigung durch unsachgemäße(n) Zusammenbau, Wartung oder Reparatur gemäß Betriebs- und Sicherheitsanleitung im Lieferumfang
jedes Walker Bay® Genesis oder Odyssey Schlauchboots;
3.6. Beschädigung durch Einbau, Montage oder Verwendung von Zubehör oder Teilen, die nicht von Walker Bay® hergestellt oder vertrieben
werden;
3.7. Beschädigung durch Änderungen an oder Entfernung von Teilen;
3.8. Falsches Abschleppen und/oder Heben;
3.9. Kosten für Bergung, Hebung, Abschleppen, Lagerung, im Zusammenhang mit Ratenzahlungen, Zeitverlust, Einkommensverlust oder jede
andere Art von mittelbaren, unmittelbaren oder Folgeschäden.
3.10. Versandkosten. Alle Versandkosten und Risiken im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme der Garantie obliegen dem Käufer.
4. Andere Verwendungszwecke als für den Freizeitgebrauch. Falls ein Walker Bay® Genesis oder Odyssey Erzeugnis für die Teilnahme an
Rennwettbewerben, die Vermietung oder andere gewerbliche Zwecke oder für/von eine(r) Körperschaft, Partnerschaft, Unternehmung,
Organisation oder einen/m Verband, einschließlich ohne Einschränkung Camps, Ressorts, Schulen oder Ähnliches, gekauft oder verwendet
wird, ist die Laufzeit dieser Begrenzten Garantie auf einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Datum des Originalkaufs beschränkt und
Abschnitt 2 (Erweiterte Garantie) findet keine Anwendung.
5. Dauer der Ansprüche aus der Garantie. Die Reparatur bzw. der Ersatz von Teilen oder die Ausführung von Reparaturen im Rahmen dieser
Garantie bedeutet keine Verlängerung der Dauer dieser Garantie über ihre Originallaufzeit hinaus.
6. Übertragung der nicht abgelaufenen Ansprüche aus der Garantie. Nicht abgelaufene Garantieansprüche können nur bei ordnungsgemäßer
Neuregistrierung des Erzeugnisses über den Hersteller mittels der Herstellererklärung im Lieferumfang jedes Walker Bay® Genesis oder
Odyssey Schlauchboots an einen nachfolgenden Käufer übertragen werden.
7. Zu erfüllende Bedingungen.
7.1. Die Ansprüche aus dieser Garantie kommen nach ordnungsgemäßer Registrierung des Erzeugnisses durch den Vertragshändler oder Käufer
zum Tragen.
7.2. In der Betriebsanleitung aufgeführte regelmäßige Routinewartungsarbeiten müssen zur Wahrung der Ansprüche aus dieser Garantie
ausgeführt werden.
Hinweis: Der Hersteller behält sich das Recht vor, Ansprüchen aus der Garantie nur bei Nachweis ordnungsgemäßer Wartung stattzugeben.
8. Inanspruchnahme der Garantie. Zur Inanspruchnahme der Garantie muss das Erzeugnis zur Inspektion an einen für die Reparatur des
Erzeugnisses anerkannten Walker Bay® Händler geliefert werden. Der Käufer muss dem Händler das Schlauchboot oder fehlerhafte Teil sowie
einen Kaufnachweis (Kaufbeleg) innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten des Fehlers zur Verfügung stellen. Der Käufer muss dem Hersteller
angemessene Gelegenheit und angemessenen Zugang zum Erzeugnis für die Reparatur und/oder Wartung geben.
9. Pflichten des Herstellers. Die einzige Pflicht des Herstellers im Rahmen dieser Garantie ist auf die Reparatur eines fehlerhaften Teils, den
Austausch eines solchen Teils oder solcher Teile mit neuen oder zertifizierten Austauschteilen von Walker Bay® oder die Rückerstattung
des Kaufpreises des Walker Bay® Erzeugnisses nach seinem Ermessen beschränkt. Die einzige Pflicht des Herstellers gegen Ablösen des
Gewebes im Rahmen der anteilsmäßigen Begrenzten Garantie für Walker Bay® Genesis und Odyssey ist der Austausch des Schlauchboots
bzw. Schlauches zu den in der anteilsmäßigen Begrenzten Garantie für Walker Bay® Genesis und Odyssey – Leistungsrichtlinien für Händler
40
angegebenen Anteilen.
BEGRENZTE GARANTIE FÜR WALKER BAY® GENESIS UND ODYSSEY
INTERNATIONAL

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