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Einbau Der Gestänge; Gewährleistung; Postbestimmungen; Konformitätserklärung - ROBBE-Futaba Megatech T3PL Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 1
13.4
einbau der gestänge
Grundsätzlich muss der Einbau der Gestänge und Ruder so erfolgen,
dass sie besonders leichtgängig sind. Sonst wird zu viel Strom benö-
tigt, dadurch verringert sich die Betriebszeit deutlich. Außerdem ver-
schlechtert sich die Rückstellgenauigkeit der Ruder. Das wiederum
wirkt sich negativ auf das Fahrverhalten aus.
14.
gewährleistung
Unsere Artikel sind selbstverständlich mit den gesetzlich vorgeschrie-
benen 24 Monaten Gewährleistung ausgestattet. Sollten Sie einen
berechtigten Gewährleistungsanspruch geltend machen wollen, so
wenden Sie sich immer an Ihren Händler, der Gewährleistungsgeber
und für die Abwicklung zuständig ist.
Während dieser Zeit werden evtl. auftretende Funktions mängel sowie
Fabrikations- oder Materialfehler kostenlos von uns behoben. Weiter-
gehende Ansprüche z. B. bei Folge schäden, sind ausgeschlossen.
Der Transport zu uns muss frei erfolgen, der Rücktransport zu Ihnen
erfolgt ebenfalls frei. Unfreie Sendungen können nicht an genommen
werden.
Für Transportschäden und Verlust Ihrer Sendung können wir
keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen eine ent sprech ende Ver-
sicherung.
Senden Sie Ihre Geräte an die für das jeweilige Land zu ständige Ser-
vicestelle.
Zur Bearbeitung ihrer gewährleistungsansprüche müssen
folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Legen Sie Ihrer Sendung den Kaufbeleg (Kassenzettel) bei.
Die Geräte wurden gemäss der Bedienungsanleitung be trieben.
Es wurden ausschließlich empfohlene Stromquellen und original
robbe Zubehör verwendet.
Feuchtigkeitsschäden, Fremdeingriffe, Verpolung, Über las tungen
und mechanische Beschädigungen liegen nicht vor.
• Fügen Sie sachdienliche Hinweise zur Auffindung des Fehlers
oder des Defektes bei.
Megatech
15.
Die Richtlinie R&TTE (Radio Equipment & Telecommunicati-
ons Terminal Equipment) ist die neue europäische Direktive für
Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die
gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität.
Mit der R&TTE-Richtlinie ist unter anderem das Inver kehrbringen,
sowie die Inbetriebnahme von Funkanlagen in der Europäischen
Gemeinschaft festgelegt.
Eine wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Zulassung.
Der Hersteller bzw. Importeur muss vor dem Inverkehrbringen
der Funkanlagen diese einem Konformitäts bewertungs verfahren
unterziehen und danach bei den entsprechenden Stellen notifi-
zieren (anmelden).
Als Zeichen, dass die Geräte den gültigen
Europäischen Normen entsprechen, wird
das CE-Zeichen angebracht.
Diese Kennzeichnung ist für alle Länder in der Europäischen
Union gleich. Weitere Länder wie Schweiz, Norwegen, Estland
und Schweden haben diese Richtlinie ebenfalls übernommen.
In all diesen Ländern ist Ihre Fernsteueranlage notifiziert (d.h.
zugelassen) und kann dort sowohl verkauft als auch in Betrieb
genommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Verantwortung für eine den
Richtlinien entsprechende Funkanlage bei Ihnen, dem Anwen-
Gestänge
der liegt.
Befestigungs-
16.
schraube
Hiermit erklärt die robbe Modellsport gmbH & Co. Kg, dass sich dieses
Gerät in Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen und
anderen relevanten Vorschriften der entsprechenden Ce Richtlinien
befindet. Die Original-Konformitätserklärung finden Sie im Internet unter
www.robbe.com, bei der jeweiligen Gerätebeschreibung durch Aufruf
des Logo-Buttons „Conform".
14
T3PL

Postbestimmungen

Konformitätserklärung
2,4 GHz
No. F 3033

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