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Modelleservice Center Süd Mobasi Anwendungshandbuch Seite 34

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Auf Hauptsignalen (Blocksignalen, Einfahrsignalen und Ausfahrsignalen an Hauptgleisen) war das
"NOTROT" anzutreffen, auf Ausfahrsignalen durchgehender Hauptgleise war das Signal "30b -
Durchfahrt erlaubt" angebracht. Das Signal "29b - Vorbeifahrt erlaubt" war rechts vom
Hauptsignalschild in einem Zusatzschild als weißes Wechsellicht angeordnet, das Signal "30b -
Durchfahrt erlaubt" links vom Hauptsignalschild in einem Zusatzschild als grünes Wechsellicht.
Der Haltbegriff der Gleissperrlichtsignale bestand aus zwei roten Lichtern waagrecht nebeneinander.
Eine Besonderheit war auch, dass Verschubsignale am Mast eines Hauptsignals auch beim
Hauptsignalbegriff "Halt" den Begriff "Verschubverbot" (zwei weiße Lichter waagrecht nebeneinander)
zeigten.
Epoche IV:
Signale mit Hohlkastenmast und Signalschildern der Einheitsbauart 1955. Für Vor-, Haupt-, Verschub-
und Schutzsignale unterscheiden sich die Signalschilder nicht nur im Erscheinungsbild, sondern auch
in den Abmessungen.
Die Signalschilder werden sowohl einzeln, als auch kombiniert auf Hohlkastenmasten unterschiedlicher
Längen angeordnet. Ab 1980 trat die neue Signalvorschrift "V2" der ÖBB in Kraft, wodurch diese
Signalepoche begründet wurde. Die bisher in der Epoche III verwendeten Signale wurden auf die
neuen Signalbilder umgerüstet und sind heute noch vielerorts im Einsatz. Durch diese Umrüstungen
waren Lichtpunkte teilweise nicht mehr erforderlich und es wurden diese abgedeckt. Das Signal "30b -
Durchfahrt erlaubt" war überhaupt nicht mehr vorgesehen, sodass dieses Signal, welches im linken
Zusatzschild am Hauptsignalschild angeordnet war, verschwand.
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